Problembeschreibung/Begründung:
Gemäß § 48 Abs. 3 Nr. 4 KV M-V sind in Ausnahmefällen Planabweichungen möglich, wenn die Planabweichungen erst nach Ablauf des Haushaltsjahres im Zuge der Abschlussarbeiten bekannt werden. Die Aufwendungen werden im Zuge des Jahresabschlusses gebilligt.
Die überplanmäßigen Aufwendungen ergaben sich im Wesentlichen im Zuge der Abschlussarbeiten. Entsprechend des Baufortschrittes wurden im Jahr 2012 weniger Bauhofumlagen für den Neubau der Bauhofzentrale ergebniswirksam und dafür im Jahr 2013 mehr Umlagen, als geplant. Mehraufwendungen bei den Abschreibungen resultieren daraus, dass zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung die Bewertung noch nicht für alle Vermögensgegenstände vorlag und die Abschreibungen daher nur geschätzt werden konnten. Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen ist gegeben. In der Anlage sind die einzelnen Überschreitungen und die jeweiligen Deckungsmittel aufgeführt und detailliert erläutert.
Anlagen
Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt Haushaltsüberschreitungen im Jahresabschluss 2013 in Höhe von:
überplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 1 11.037,42 €,
überplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 2 48.889,36 €,
überplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 3 25.632,95 €,
überplanmäßige Aufwendungen im Teilhaushalt 4 25.617,12 €.
Die Deckung ist im Gesamtergebnishaushalt durch Mehrerträge und Minderaufwendungen gewährleistet.
Beratungsergebnis:
Gremium: Sitzung
am: TOP:
[ ] Einstimmig [ ] laut Beschlussvorschlag
[ ] mit Stimmenmehrheit [ ] Abweichender Beschlussvorschlag
Ja-Stimmen: ___
Nein-Stimmen: ___
Stimmenenthaltungen: ___
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Ja, abweichend vom Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen“
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |