B-Plan Nr. 6, Wohngebiet "Strandweg", Beschluss zum Städtebaulichen Vertrag

Betreff
B-Plan Nr. 6, Wohngebiet "Strandweg", Beschluss zum Städtebaulichen Vertrag
Vorlage
VO/BV/20-0726/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

 

Die Eigentümergemeinschaft beantragt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6, Wohngebiet „Strandweg“ in Elmenhorst, für folgende Flurstücke:

 

4/32, 4/33, 4/34, 4/35, 4/36, 4/37, 4/38, 4/40, 4/41, 4/42, 4/43, 4/44, 4/45, 4/46, 4/47, 4/48, 4/49, 4/50, 4/51, 4/52, 4/53, 4/54, 4/55, 4/56, 4/57, 4/58, 4/59, 4/61, 4/64, 4/72, 4/74, 4/75, 4/76 sowie Teilfläche aus Flst. 189, der Flur 1, Gemarkung Elmenhorst.

 

Der Beschluss über die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes erfolgte am 19.12.2013.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes beabsichtigt die Gemeinde, eine städtebauliche Ordnung, aufgrund der gewachsenen baulichen Entwicklung, herzustellen. Zudem ist beabsichtigt, Festsetzungen hinsichtlich von Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der Verkehrsfläche zu treffen.

 

Zur Finanzierung der Kosten der Bauleitplanung werden mit den Eigentümern der o.g. Flurstücke Städtebauliche Verträge geschlossen. Damit verpflichten sich die Eigentümer, sämtliche, mit dem Aufstellungsverfahren einhergehende Kosten zu übernehmen. Grundlage des Vertrages bildet der § 11 Baugesetzbuch. Die Beauftragung eines fachkompetenten Planungsbüros erfolgt erst nach Eingang des vollständigen Betrages gemäß dem Honorarangebot.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen

 

-           Entwurf des Städtebaulichen Vertrages

-           Anlagen zum Städtebaulichen Vertrag (Aufstellungsbeschluss mit Übersichtsplan,             Planungskosten, Ermittlung der anteiligen Honorarkosten)

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt zur Übernahme der Kosten der Bauleitplanung für die Aufstellung des Beauungsplanes Nr. 6, Wohngebiet „Strandweg“ in Elmenhorst, Städtebauliche Verträge mit den 12 Eigentümern abzuschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (X) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(außerplanmäßige Einnahme zur Finanzierung der städtebaulichen Planung)

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung