Problembeschreibung/Begründung:
Das Verfahren zur 2. Änderung des B-Plans Nr. 1 wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs findet die Beteiligung betroffener Behörden und Bürger statt.
Die Änderungsziele liegen im Interesse der Gemeinde und haben keine
negativen Auswirkungen auf die Infrastruktur.
Anlagen
- Übersichtsplan
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 15.12.2016:
1. Der am 13.10.2016 gefasste Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr.1 Gewerbe- Misch- und Wohngebiete „Steinbecker Eck“ in Elmenhorst wird erweitert.
2. Es werden
folgende Änderungsziele angestrebt:
a) Änderung der Baugrenzen im Baugebiet 5
b) Verlegung der Grundstückszufahrt des Flurstücks 261
c) Festlegung einer öffentlichen Verkehrsfläche, die eine Verbindung von der Umfahrung des Wohnblocks in der Hauptstraße zur Gewerbeallee schafft.
3. In
Anwendung des § 13 des BauGB wird das vereinfachte Verfahren durchgeführt. Von
einer Umweltprüfung und dem Umweltbericht wird abgesehen.
4. Die Übernahme der Kosten zur Erstellung des B-Plans und der Erschließung
soll über einen städtebaulichen Vertrag
geregelt werden.
5. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Ja, abweichend vom Haushaltsplan
(Für die Übernahme der anteiligen
Kosten der Bauleitplanung zu den Planungszielen a) und b) werden Städtebauliche
Verträge mit den betroffenen Eigentümern geschlossen. Die Kosten der
Bauleitplanung zu dem Planungsziel c) werden von der Gemeinde
Elmenhorst/Lichtenhagen getragen. Hr. Harbrecht hat einer überplanmäßigen
Ausgabe i.H.v. 1.103,13 € zugestimmt.)
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |