B-Plan Nr. 1, 2. Änderung, Gewerbe-, Misch- und Wohngebiete "Steinbecker Eck" in Elmenhorst, Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses zur 2. Änderung

Betreff
B-Plan Nr. 1, 2. Änderung, Gewerbe-, Misch- und Wohngebiete "Steinbecker Eck" in Elmenhorst, Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses zur 2. Änderung
Vorlage
VO/BV/20-0725/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Das Verfahren zur 2. Änderung des B-Plans Nr. 1 wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs findet die Beteiligung betroffener Behörden und Bürger statt.

Die Änderungsziele liegen im Interesse der Gemeinde und haben keine negativen Auswirkungen auf die Infrastruktur.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen

 

-              Übersichtsplan

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 15.12.2016:

 

1.      Der am 13.10.2016 gefasste Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr.1 Gewerbe- Misch- und Wohngebiete „Steinbecker Eck“ in Elmenhorst wird erweitert.

 

2.    Es werden folgende Änderungsziele angestrebt:

 

a)      Änderung der Baugrenzen im Baugebiet 5

b)      Verlegung der Grundstückszufahrt des Flurstücks 261

c)       Festlegung einer öffentlichen Verkehrsfläche, die eine Verbindung von der Umfahrung des Wohnblocks in der Hauptstraße zur Gewerbeallee schafft.

 

3.    In Anwendung des § 13 des BauGB wird das vereinfachte Verfahren durchgeführt. Von einer Umweltprüfung und dem Umweltbericht wird abgesehen.

 

4.      Die Übernahme der Kosten zur Erstellung des B-Plans und der Erschließung soll über einen  städtebaulichen Vertrag geregelt werden.

 

5.      Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (X) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(Für die Übernahme der anteiligen Kosten der Bauleitplanung zu den Planungszielen a) und b) werden Städtebauliche Verträge mit den betroffenen Eigentümern geschlossen. Die Kosten der Bauleitplanung zu dem Planungsziel c) werden von der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen getragen. Hr. Harbrecht hat einer überplanmäßigen Ausgabe i.H.v. 1.103,13 € zugestimmt.)

 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung