Problembeschreibung/Begründung:
Im Jahr 2014 hatten die
Gemeindevertretungen ihre Entschädigungen an die neue Entschädigungsverordnung
(EntschVO M-V) angepasst. Diese war nach 10 Jahren geändert worden. Trotzdem
war die Gemeindevertretung Ziesendorf bei der Festsetzung der Entschädigungen,
anders als die überwiegenden Gemeinden, unter den Höchstsätzen geblieben. In
der Beratung dazu war begründet worden, die neue Gemeindevertretung wolle
zunächst ihre Arbeit aufnehmen und zu einem späteren Zeitpunkt die
Angemessenheit der Entschädigungen, insbesondere nach dem Aufwand, nochmal
überprüfen.
Inzwischen ist eine halbe
Wahlperiode vergangen, so dass eine ausreichende Grundlage für eine
Neubeurteilung der Angemessenheit der Entschädigungen besteht.
Der Finanzausschuss hatte in
seiner Sitzung am 06.09.2016 die vorliegende Änderung empfohlen. Mit Ausnahme
der Entschädigung für den 1. Stellvertreter des Bürgermeisters kommen nun die
Höchstsätze zur Anwendung.
Bei folgender geschätzter Anzahl von Sitzungen:
GV 6
BauA 5
SozialA 4
FinanzA 3
beträgt die Gesamtsumme der Entschädigungen/Jahr 17.880 Euro und ist damit 3.180 Euro höher als nach derzeitiger Entschädigungsregelung.
Anlagen
1 Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ziesendorf
2 Vergleich der bisherigen und der neuen Regelung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die in Anlage 1 vorliegende Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ziesendorf.
Finanzielle
Auswirkungen
Im Haushaltsplanentwurf 2017 sind für die Entschädigungen nicht
ausreichende Mittel in Höhe von 4.380 Euro veranschlagt. Im Produktsachkonto
611.4013 Kreisumlage sind jedoch 7.400 Euro mehr als erforderlich geplant, die
als ausreichende Deckung zur Verfügung stehen.
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit LVB |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |