Beschluss der Fünften Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ziesendorf

Betreff
Beschluss der Fünften Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ziesendorf
Vorlage
VO/LV/80-0480/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Im Jahr 2014 hatten die Gemeindevertretungen ihre Entschädigungen an die neue Entschädigungsverordnung (EntschVO M-V) angepasst. Diese war nach 10 Jahren geändert worden. Trotzdem war die Gemeindevertretung Ziesendorf bei der Festsetzung der Entschädigungen, anders als die überwiegenden Gemeinden, unter den Höchstsätzen geblieben. In der Beratung dazu war begründet worden, die neue Gemeindevertretung wolle zunächst ihre Arbeit aufnehmen und zu einem späteren Zeitpunkt die Angemessenheit der Entschädigungen, insbesondere nach dem Aufwand, nochmal überprüfen.

 

Inzwischen ist eine halbe Wahlperiode vergangen, so dass eine ausreichende Grundlage für eine Neubeurteilung der Angemessenheit der Entschädigungen besteht.

 

Der Finanzausschuss hatte in seiner Sitzung am 06.09.2016 die vorliegende Änderung empfohlen. Mit Ausnahme der Entschädigung für den 1. Stellvertreter des Bürgermeisters kommen nun die Höchstsätze zur Anwendung. 

 

Bei folgender geschätzter Anzahl von Sitzungen:

GV                              6

BauA                         5

SozialA                     4

FinanzA                    3

beträgt die Gesamtsumme der Entschädigungen/Jahr 17.880 Euro und ist damit 3.180 Euro höher als nach derzeitiger Entschädigungsregelung.

 

Anlagen

1 Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ziesendorf

2 Vergleich der bisherigen und der neuen Regelung

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die in Anlage 1 vorliegende Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Ziesendorf.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Im Haushaltsplanentwurf 2017 sind für die Entschädigungen nicht ausreichende Mittel in Höhe von 4.380 Euro veranschlagt. Im Produktsachkonto 611.4013 Kreisumlage sind jedoch 7.400 Euro mehr als erforderlich geplant, die als ausreichende Deckung zur Verfügung stehen.  

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

LVB

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung