Problembeschreibung/Begründung:
Im Haushalt der Gemeinde
Pölchow sind im Produkt/ Sachkonto 126/0714 für die Lieferung eines
Mannschaftstransportwagens 40.000,00 Euro eingestellt worden.
Die Kosten für das Los 2
belaufen sich auf 25.358,90 Euro. Im o. g. Produkt/ Sachkonto befinden sich
nach Zuschlagserteilung von Los 1 (Fahrzeuggestell und Überführung) 13.221,50
Euro. Somit ergibt sich ein Defizit in Höhe von 12.137,40 Euro.
Das Defizit wird aus
folgenden Konten gedeckt:
Produkt/ Sachkonto Bezeichnung finanzielle
Mittel
126/4629 Spenden 6.142,22
Euro
126/082 Geschäfts-
& Betriebsausgaben 5.995,18 Euro
Die Bindefrist, welche
durch die Vergabestelle gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen
Teil A (VOL/A) zu benennen ist und somit den Bieter bis dahin an sein Angebot
bindet, war vor dem nächsten Zusammentreffen der Gemeindevertretung Pölchow zu
setzen. Das Setzen der Bindefrist und die damit verbundene Zuschlagserteilung
vor der nächsten Gemeindevertretung diente zur Aufrechterhaltung der
Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr Pölchow, da auf Grund der
nächsten fälligen Hauptuntersuchung frühzeitig mit dem Fahrzeugumbau begonnen
werden musste. Der MTW kann daher schon Ende Jahres; spätestens Anfang nächsten
Jahres ausgeliefert werden.
Nach § 29 Abs. 3 Satz 3 der
Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV-MV) entscheidet der
Bürgermeister in Fällen äußerster Dringlichkeit anstelle der
Gemeindevertretung. Diese Entscheidung bedarf aber dennoch der Genehmigung der
Gemeindevertretung.
Gemäß § 22 Abs. 4 K-MV muss
die Gemeindevertretung der überplanmäßigen Auszahlung zustimmen.
Anlagen: Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Pölchow beschließt,
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung“)
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Einvernehmen
erteilt Bürgermeisterin |
fachliche
Richtigkeit Fachbereichsleiter |
haushaltsrechtliche
Richtigkeit Fachdienstleiterin
Finanzverwaltung |