Beschluss über die Beauftragung für die hydraulische Berechnung der Leistungsfähigkeit des Gewässers Nr. 13

Betreff
Beschluss über die Beauftragung für die hydraulische Berechnung der Leistungsfähigkeit des Gewässers Nr. 13
Vorlage
VO/BV/60-0876/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die Sanierung des Gewässers Gr. Nr. 13 war Voraussetzung für die Erschließung des Wohngebietes B-Plan Nr. 5-4, „Erweiterung Schäferwiese“. Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes könnten weitere Baugebiete entwickelt werden. Damit ist eine neue Situation zur Niederschlagsentwässerung gegeben. Der Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ (WBV) fordert daher von der Gemeinde den Nachweis der hydraulischen Leistungsfähigkeit des Gewässers Gr. Nr. 13.

Zur Ermittlung der Kosten werden Angebote von Planungsbüros eingeholt. Hierzu ist die Aufgabenstellung zu verfassen und mit dem WBV abzustimmen.

 

Antwort WBV vom 15.11.2016: Hinweise zur Aufgabenstellung werden zugesandt. Desweiteren schreibt das Land Arbeitspakete aus, die auch die Bearbeitung einer Hydraulik beinhalten. Ab Januar können sich Vorhabensträger an diesen Arbeitspaketen bedienen und das Büro, das den Zuschlag erhielt, ohne eigenes Verfahren beauftragen.

 

Da bis zum 29.11.2016 noch keine Angebote vorliegen werden, werden zunächst 5.000,00 Euro geschätzt. Hierfür stimmt der Bürgermeister einer außerplanmäßigen Ausgabe in der HH-Stelle 55201.096, Projekt 42, Regenentwässerung B 5-4, zu.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen

-       Aktennotiz der Beratung im Amt Warnow-West mit dem WBV vom 03.11.2016

-       Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt, an ein Planungsbüro den Auftrag zur hydraulischen Berechnung der Leistungsfähigkeit des Gewässers Nr. 13 zu vergeben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (x) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(s. Anlage überplanmäßige Ausgabe für 2017: 55201.096-Proj.42)

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung