Beschluss der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Jahr 2017 und die Finanzplanjahre bis 2020

Betreff
Beschluss der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Jahr 2017 und die Finanzplanjahre bis 2020
Vorlage
VO/FV/50-0386/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die Gemeinde Pölchow hat in ihrer Sitzung am 08.12.2015 ein Haushaltssicherungskonzept für das Jahr 2016 und die Finanzplanjahre bis 2019 beschlossen. Dieses Haushaltssicherungskonzept beinhaltete neben der Analyse der Haushaltssituation die Überprüfung von Ansätzen auf der Ausgabenseite sowie die Eröffnung von Möglichkeiten zur besseren Ausschöpfung des Einnahmepotentials. Im Ergebnis standen 8 Maßnahmen, die vorrangig zur Erhöhung von Einnahmen/Erträgen führen sollten und in der Haushaltsdurchführung auch führten. Die Erhöhung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer  verhinderte indes lediglich das weitere Absinken der Erträge/Einzahlungen, da die Basis hier sehr instabil ist. Allerdings konnte mit dem Konzept der Haushaltsausgleich weder kurz noch mittelfristig dargestellt werden. Selbst bei ausgeglichenem Finanzhaushalt verbleiben Defizite im Ergebnishaushalt, die sich aufsummieren und zu einer Verminderung (Verbrauch) des Eigenkapitals, jedoch auch zu Liquiditätsproblemen führen.

 

Die Untere Rechtsaufsichtbehörde des Landkreises Rostock bestätigte der Gemeinde zuletzt in einem Gespräch mit der Bürgermeisterin und ihrem Stellvertreter am 21.09.2016 die Qualität des Sicherungskonzeptes. Es wurde realistisch eingeschätzt, dass die Gemeinde sehr sparsam wirtschaftet. Problematisch und gesetzeswidrig ist jedoch der fehlende Zeitraum, in dem der Haushaltsausgleich wieder erreicht werden soll. Weiterhin ist bei der Fördermittelbeantragung nachzuweisen, dass die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit bis zu einem bestimmten Zeitpunkt wiedererlangt werden kann. Gleichzeitig  wurde festgestellt, dass die mit dem Konzept begonnene Verbesserung der Ertrags-/Einnahmepositionen zwar richtig, aber noch nicht ausreichend ist.

 

Der Empfehlung, alle Einnahmen einer erneuten Prüfung zu unterziehen, ist der Finanzausschuss in seiner Sitzung am 05.10.2016 im Zuge der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2017 nachgekommen. Neben Mieten und Pachten sind dies vorrangig die Beiträge und die Hebesätze der Steuern. Wenn die Gemeinde unter haushaltswirtschaftlich schwierigen Bedingungen weiterhin Leistungen in gewohnt hoher Qualität erbringen will, müssen die Bürger stärker beteiligt werden. Nur so wird es der Gemeinde möglich sein, die vorhandene Infrastruktur zu erhalten und den Spielraum für geringe freiwillige Leistungen für die Bürger und Vereine nicht zu verlieren. Es ist dann nicht ausreichend, die Hebesätze der Steuern auf oder knapp über dem Niveau des Landesdurchschnitts zu halten. Einer weiteren schrittweisen Anhebung der Hebesätze kann man sich nicht verschließen, wenngleich die von der Rechtsaufsichtbehörde angesprochenen 800 % bei der Grundsteuer B nicht vorstellbar sind.

Die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes sieht in einem ersten Schritt eine Erhöhung der Steuerhebesätze um jeweils 100 % Punkte ab 2018 vor, wodurch die Erträge/Einzahlungen um ca. 25.000 EUR steigen. Eine weitere Anpassung könnte dann, wenn erforderlich, mit Wirkung ab 2020 erfolgen, so dass am Ende des mittelfristigen Finanzplanungszeitraumes der Haushaltsausgleich planerisch wieder gegeben ist.

 

Anlagen

Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde Pölchow für das Jahr 2017

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow beschließt die als Anlage beigefügte  Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2017 und die Finanzplanjahre bis 2020.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (X) Ja, erstmals in Folgejahren 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung