Problembeschreibung/Begründung:
Die Gemeinde
Pölchow hat in ihrer Sitzung am 08.12.2015 ein Haushaltssicherungskonzept für
das Jahr 2016 und die Finanzplanjahre bis 2019 beschlossen. Dieses
Haushaltssicherungskonzept beinhaltete neben der Analyse der Haushaltssituation
die Überprüfung von Ansätzen auf der Ausgabenseite sowie die Eröffnung von
Möglichkeiten zur besseren Ausschöpfung des Einnahmepotentials. Im Ergebnis
standen 8 Maßnahmen, die vorrangig zur Erhöhung von Einnahmen/Erträgen führen
sollten und in der Haushaltsdurchführung auch führten. Die Erhöhung des
Hebesatzes für die Gewerbesteuer
verhinderte indes lediglich das weitere Absinken der
Erträge/Einzahlungen, da die Basis hier sehr instabil ist. Allerdings konnte
mit dem Konzept der Haushaltsausgleich weder kurz noch mittelfristig
dargestellt werden. Selbst bei ausgeglichenem Finanzhaushalt verbleiben
Defizite im Ergebnishaushalt, die sich aufsummieren und zu einer Verminderung
(Verbrauch) des Eigenkapitals, jedoch auch zu Liquiditätsproblemen führen.
Die Untere
Rechtsaufsichtbehörde des Landkreises Rostock bestätigte der Gemeinde zuletzt
in einem Gespräch mit der Bürgermeisterin und ihrem Stellvertreter am
21.09.2016 die Qualität des Sicherungskonzeptes. Es wurde realistisch
eingeschätzt, dass die Gemeinde sehr sparsam wirtschaftet. Problematisch und
gesetzeswidrig ist jedoch der fehlende Zeitraum, in dem der Haushaltsausgleich
wieder erreicht werden soll. Weiterhin ist bei der Fördermittelbeantragung
nachzuweisen, dass die dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit bis zu einem
bestimmten Zeitpunkt wiedererlangt werden kann. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass die mit dem Konzept
begonnene Verbesserung der Ertrags-/Einnahmepositionen zwar richtig, aber noch
nicht ausreichend ist.
Der Empfehlung,
alle Einnahmen einer erneuten Prüfung zu unterziehen, ist der Finanzausschuss in
seiner Sitzung am 05.10.2016 im Zuge der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2017
nachgekommen. Neben Mieten und Pachten
sind dies vorrangig die Beiträge und die Hebesätze der Steuern. Wenn die
Gemeinde unter haushaltswirtschaftlich schwierigen Bedingungen weiterhin
Leistungen in gewohnt hoher Qualität erbringen will, müssen die Bürger stärker
beteiligt werden. Nur so wird es der
Gemeinde möglich sein, die vorhandene Infrastruktur zu erhalten und den
Spielraum für geringe freiwillige Leistungen für die Bürger und Vereine nicht
zu verlieren. Es ist dann nicht ausreichend, die Hebesätze der Steuern
auf oder knapp über dem Niveau des Landesdurchschnitts zu halten. Einer
weiteren schrittweisen Anhebung der Hebesätze kann man sich nicht verschließen,
wenngleich die von der Rechtsaufsichtbehörde angesprochenen 800 % bei der
Grundsteuer B nicht vorstellbar sind.
Die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes sieht in einem ersten Schritt eine Erhöhung der Steuerhebesätze um jeweils 100 % Punkte ab 2018 vor, wodurch die Erträge/Einzahlungen um ca. 25.000 EUR steigen. Eine weitere Anpassung könnte dann, wenn erforderlich, mit Wirkung ab 2020 erfolgen, so dass am Ende des mittelfristigen Finanzplanungszeitraumes der Haushaltsausgleich planerisch wieder gegeben ist.
Anlagen
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde Pölchow für das Jahr 2017
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow beschließt die als Anlage beigefügte Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2017 und die Finanzplanjahre bis 2020.
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Ja, erstmals in Folgejahren
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |