Problembeschreibung/Begründung:
Im Jahr
2015 wurde die Regenwasserableitung entlang eines Abschnittes des Stover Weges
in Kritzmow ausgebaut. Dieser Abschnitt reicht von der Einmündung Birkenweg
(Stover Weg 6a/7a) bis zur ersten Einmündung Hohen Stein (Stover Weg 14/17).
Gemäß § 8 KAG sind Beiträge von den Eigentümern zu erheben.
Die
sachliche Beitragspflicht entsteht, wenn eine Anlage (Straße) in ihrer gesamten
Länge mit allen Teileinrichtungen, z. B. Fahrbahn, Gehweg, Beleuchtung etc.,
ausgebaut wurde. Damit nur die Entwässerung umgelegt werden kann, ist der
Abschnittsbildungs- und Kostenspaltungsbeschluss notwendig.
Anlage: Lageplan des abzurechnenden Abschnittes im Stover Weg in Kritzmow
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Straßenbaubeitrag für die Teileinrichtung Straßenentwässerung im Stover Weg gemäß § 8 Abs. 5 Kommunalabgabengesetz M-V (KAG) und der Satzung der Gemeinde Kritzmow über die Erhebung von Beiträgen für den Bau von Straßen, Wegen und Plätzen selbständig zu erheben.
Der abzurechnende Abschnitt reicht von der Einmündung Birkenweg (Stover Weg 6a/7a) bis zur ersten Einmündung Hohen Stein (Stover Weg 14/17) siehe Lageplan in der Anlage.
Finanzielle
Auswirkungen
( X ) ca. 10.000 EUR Ausbaubeiträge in 2017
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |