Abschnittsbildungs- und Kostenspaltungsbeschluss für den Stover Weg in Kritzmow

Betreff
Abschnittsbildungs- und Kostenspaltungsbeschluss für den Stover Weg in Kritzmow
Vorlage
VO/FV/60-0867/2016
Aktenzeichen
I 25
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Im Jahr 2015 wurde die Regenwasserableitung entlang eines Abschnittes des Stover Weges in Kritzmow ausgebaut. Dieser Abschnitt reicht von der Einmündung Birkenweg (Stover Weg 6a/7a) bis zur ersten Einmündung Hohen Stein (Stover Weg 14/17). Gemäß § 8 KAG sind Beiträge von den Eigentümern zu erheben.

Die sachliche Beitragspflicht entsteht, wenn eine Anlage (Straße) in ihrer gesamten Länge mit allen Teileinrichtungen, z. B. Fahrbahn, Gehweg, Beleuchtung etc., ausgebaut wurde. Damit nur die Entwässerung umgelegt werden kann, ist der Abschnittsbildungs- und Kostenspaltungsbeschluss notwendig.

 

Anlage: Lageplan des abzurechnenden Abschnittes im Stover Weg in Kritzmow

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, den Straßenbaubeitrag für die Teileinrichtung Straßenentwässerung im Stover Weg gemäß § 8 Abs. 5 Kommunalabgabengesetz M-V (KAG) und der Satzung der Gemeinde Kritzmow über die Erhebung von Beiträgen für den Bau von Straßen, Wegen und Plätzen selbständig zu erheben.

Der abzurechnende Abschnitt reicht von der Einmündung Birkenweg (Stover Weg 6a/7a) bis zur ersten Einmündung Hohen Stein (Stover Weg 14/17) siehe Lageplan in der Anlage.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

( X )     ca. 10.000 EUR Ausbaubeiträge in 2017

 

 

 

 

 

 

_____________________

_______________________

_______________________

Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung