Beschluss zur Durchführung des Vorhabens "Sanierung Satower Straße (Alte Dorfstraße)" in Stäbelow, 2. Bauabschnitt

Betreff
Beschluss zur Durchführung des Vorhabens "Sanierung Satower Straße (Alte Dorfstraße)" in Stäbelow, 2. Bauabschnitt
Vorlage
VO/BV/40-0506/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Der 1. Bauabschnitt des Vorhabens „Sanierung Satower Straße (Alte Dorfstraße)“ von der L10 an der Kirche bis zum Schulweg wurde 2015 in einer sehr hohen Qualität durchgeführt.

Entsprechend der Entwurfsplanung vom 10.08.2015 des Ingenieurbüros ISH Beratende Ingenieure aus Bad Doberan soll auch der 2. Bauabschnitt in entsprechender Qualität ausgeführt werden.

Der 2. Bauabschnitt ist als Zufahrt zum Kindergartenweg und als Fußgängerzuwegung unbedingt erforderlich, da er sich derzeit in einem sehr schlechten baulichen Zustand befindet. Neben der Sanierung des Gehweges sind die Neupflasterung der Fahrbahn, die geordnete Entwässerung und die Erneuerung der Beleuchtung vorgesehen. Abgängige Bäume sollen gefällt und Ersatzpflanzungen vorgenommen werden. Der Gehweg im 2. Bauabschnitt wiederspricht insgesamt der Funktion und Ansicht einer gut gestalteten Kopfsteinpflasterstraße.

Als Maßnahme Ö12 ist das Vorhaben Bestandteil des genehmigten Dorferneuerungsplanes.

Die Gesamtkosten betragen ca. 153.000,- Euro.

Der Haushaltsrest 2016 in Höhe von 144.500,00 Euro wird in das Haushaltsjahr 2017 übertragen. Zusätzlich werden 8.500,00 Euro neu eingestellt.

 

 

Anlagen

Kostenzusammenstellung

Kostenberechnung Entwurfsplanung

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt die Durchführung des Vorhabens „Sanierung Satower Straße (Alte Dorfstraße)“ in Stäbelow, 2. Bauabschnitt.

Das Vorhaben ist Maßnahme Ö12 im genehmigten Dorferneuerungsplan.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (x) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung