7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Papendorf, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Betreff
7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Papendorf, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
VO/BV/30-0615/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Der Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde durch die Gemeindevertretung am 21.07.2016 gebilligt. Daraufhin wurde zwischen dem 22.08.2016 und 23.09.2016 die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrensschrittes wurden keine Stellungnahmen abgegeben, nach denen der Plan wesentlich geändert werden musste. Seitens der Öffentlichkeit wurde keine Stellungnahme abgegeben.

 

Aufgrund der Stellungnahme der Raumordnungsbehörde zum Bebauungsplan Nr. 9b wurde lediglich die Zweckbestimmung des Sondergebietes statt als "Einzelhandel" als "Nahversorgungsstandort" festgesetzt. An der Zulässigkeit eines Lebensmittelmarktes mit Backshop ändert sich dadurch nichts. Die Änderung dient der weiteren Konkretisierung des Ansiedlungsvorhabens. Normalerweise dienen Lebensmittelmärkte unter 800 m² Verkaufsfläche (VKF) der Nahversorgung. Die Festsetzung des Bebauungsplanes geht jedoch mit 1.000 m² VKF darüber hinaus. Dennoch soll der Lebensmittelmarkt eine Nahversorgungsfunktion wahrnehmen.

 

Der so geänderte Entwurf soll nun öffentlich ausgelegt und zur erneuten Beteiligung der Behörden versendet werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen Satzungsentwurf und Begründung

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf billigt den vorliegenden Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Entwurf der Begründung inkl. Umweltbericht dazu.

 

2.       Die Gemeindevertretung beschließt, den Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung inkl. Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern (§ 4 Abs. 2 BauGB).

 

3.    Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X) Keine, der Investor trägt die Kosten

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

Herr Zeplien

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter Bauverwaltung

Herr Breitrück

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung

Frau Dr. Simon