Bebauungsplan Nr. 9b der Gemeinde Papendorf Gewerbegebiet "Sandkrug - nordwestlicher Teil", Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Betreff
Bebauungsplan Nr. 9b der Gemeinde Papendorf Gewerbegebiet "Sandkrug - nordwestlicher Teil", Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
VO/BV/30-0614/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Die Gemeindevertretung von Papendorf hat in ihrer Sitzung am 06.03.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9b Gewerbegebiet "Sandkrug - nordwestlicher Teil" beschlossen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde durch die Gemeindevertretung am 21.07.2016 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Daraufhin wurde zwischen dem 22.08.2016 und 23.09.2016 die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrensschrittes wurden keine Stellungnahmen abgegeben, nach denen der Plan wesentlich geändert werden musste. Seitens der Öffentlichkeit wurde keine Stellungnahme abgegeben.

 

Aufgrund der Stellungnahme der Raumordnungsbehörde wurde die Zweckbestimmung des Sondergebietes statt als "Einzelhandel" als "Nahversorgungsstandort" festgesetzt. An der Zulässigkeit eines Lebensmittelmarktes mit Backshop ändert sich dadurch nichts. Die Änderung dient der weiteren Konkretisierung des Ansiedlungsvorhabens. Normalerweise dienen Lebensmittelmärkte unter 800 m² Verkaufsfläche (VKF) der Nahversorgung. Die Festsetzung des Bebauungsplanes geht jedoch mit 1.000 m² VKF darüber hinaus. Dennoch soll der Lebensmittelmarkt eine Nahversorgungsfunktion wahrnehmen.

 

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und die vorgeschlagene Abwägung dazu sind der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Nach dem Satzungsbeschluss ist der Bebauungsplan als vorzeitiger B-Plan gemäß
§ 8 Abs. 4 BauGB beim Landkreis zur Genehmigung einzureichen, da sich die entsprechende 6. Änderung des Flächennutzungsplanes noch im Aufstellungsverfahren befindet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen

Anlage 1, Abwägung

Anlage 2, Satzung

Anlage 3, Begründung

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

1.       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat die während der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 9b sowie die während der Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Anlage 1.

 

2.       Das Abwägungsergebnis wird den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden, die Stellungnahmen abgegeben haben mitgeteilt.

 

3.       Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 9b Gewerbegebiet "Sandkrug - nordwestlicher Teil" gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen (siehe Anlage 2).

 

4.    Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 9b wird gebilligt (siehe Anlage 3).

 

5.    Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

6.    Der Bebauungsplan Nr. 9b ist dem Landrat des Landkreises Rostock zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X) Keine, die Kosten trägt der Investor

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

Herr Zeplien

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter Bauverwaltung

Herr Breitrück

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung

Frau Dr. Simon