Problembeschreibung/Begründung:
Die Gemeindevertretung von Papendorf hat in ihrer Sitzung am 06.03.2014
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9b Gewerbegebiet "Sandkrug -
nordwestlicher Teil" beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde durch die Gemeindevertretung am
21.07.2016 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Daraufhin wurde
zwischen dem 22.08.2016 und 23.09.2016 die Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrensschrittes wurden
keine Stellungnahmen abgegeben, nach denen der Plan wesentlich geändert werden
musste. Seitens der Öffentlichkeit wurde keine Stellungnahme abgegeben.
Aufgrund der Stellungnahme der Raumordnungsbehörde wurde die
Zweckbestimmung des Sondergebietes statt als "Einzelhandel" als
"Nahversorgungsstandort" festgesetzt. An der Zulässigkeit eines
Lebensmittelmarktes mit Backshop ändert sich dadurch nichts. Die Änderung dient
der weiteren Konkretisierung des Ansiedlungsvorhabens. Normalerweise dienen
Lebensmittelmärkte unter 800 m² Verkaufsfläche (VKF) der Nahversorgung. Die
Festsetzung des Bebauungsplanes geht jedoch mit 1.000 m² VKF darüber hinaus.
Dennoch soll der Lebensmittelmarkt eine Nahversorgungsfunktion wahrnehmen.
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und die vorgeschlagene Abwägung dazu sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Nach dem Satzungsbeschluss ist der Bebauungsplan als
vorzeitiger B-Plan gemäß
§ 8 Abs. 4 BauGB beim Landkreis zur Genehmigung einzureichen, da sich die
entsprechende 6. Änderung des Flächennutzungsplanes noch im
Aufstellungsverfahren befindet.
Anlagen
Anlage 1, Abwägung
Anlage 2, Satzung
Anlage 3, Begründung
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat die während der
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 9b sowie die während der
Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und
Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Anlage 1.
2.
Das
Abwägungsergebnis wird den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
sowie den Nachbargemeinden, die Stellungnahmen abgegeben haben mitgeteilt.
3.
Die
Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 9b Gewerbegebiet "Sandkrug -
nordwestlicher Teil" gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen
Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen (siehe
Anlage 2).
4. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 9b wird gebilligt (siehe Anlage 3).
5.
Die
Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
6.
Der
Bebauungsplan Nr. 9b ist dem Landrat des Landkreises Rostock zur Genehmigung
vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen.
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Keine, die Kosten
trägt der Investor
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister Herr Zeplien |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bauverwaltung Herr Breitrück |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung Frau Dr. Simon |