Problembeschreibung/Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Warnow-West hat den Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Ziesendorf gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem anschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Prüfvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung gemäß § 16 Absatz 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 19. Mai 2016 ist gegeben.
Der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung gemäß § 16 Absatz 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 19. Mai 2016 ist gegeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.09.2016 der Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf empfohlen, den Jahresabschluss der Gemeinde Ziesendorf zum 31.12.2013 i. d. F. vom 27.09.2016 festzustellen.
Anlagen
Jahresabschluss der Gemeinde Ziesendorf zum 31.12.2013 bestehend aus
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Teilrechnungen (nur elektronisch)
Bilanz
Anhang mit Anlagen (nur elektronisch)
Anlagenübersicht
Forderungsübersicht
Verbindlichkeitenübersicht
Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden
Haushaltsermächtigungen
Bestimmung des Vortrages für die Finanzrechnung
Übersicht über die Rückstellungen
Prüfungsbericht und abschließender Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 (nur elektronisch)
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf stellt gemäß § 60 Absatz 5 Satz 1 KV M-V den in der Anlage beigefügten, vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2013 i. d. F. vom 27.09.2016 fest:
Nr. 28 Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 179.579,56 €,
Nr. 32 Einstellung in die Rücklage komm. Finanzausgleich 128.030,00 € ,
Nr. 37 Jahresergebnis 51.549,56 €,
Nr. 39 Ergebnisvortrag 51.549,56 €,
Nr. 51 Veränderung der Forderungen gegenüber dem Amt
aus dem gemeinsamen Zahlungsmittelbestand -319.013,96 €,
Nr. 60 Forderungen gegenüber dem Amt aus dem
Zahlungsmittelbestand zum 31.12.2013 1.215.658,07 €,
Passivseite Ziffer 1 Eigenkapital 4.106.050,13 €,
Bilanzsumme 5.324.760,05 €.
Finanzielle
Auswirkungen
(x ) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |