Problembeschreibung/Begründung:
Gemäß § 48 Absatz 3 Nr. 4 KV M-V sind in Ausnahmefällen Planabweichungen möglich, wenn die Planabweichungen erst nach Ablauf des Haushaltsjahres bekannt werden. Die Aufwendungen werden im Zuge des Jahresabschlusses gebilligt.
Die überplanmäßigen Aufwendungen ergaben sich im Zuge der Abschlussarbeiten. Die Abschreibungen für den Bauhof und die Gemeindestraßen wurden mangels Erfahrungswerten in der Haushaltsplanung zu niedrig eingeschätzt.
Aufgrund der höheren Gewerbesteuererträge kam es zu einer Überschreitung der Gewerbesteuerumlage. Durch Einzelwertberichtigungen von Steuerforderungen und Nachzahlungszinsen wurden die sonstigen laufenden Aufwendungen überschritten. Die Deckung der Mehraufwendungen ist durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer und Minderaufwendungen bei der Gebäudeunterhaltung gewährleistet.
In der Anlage sind die einzelnen Überschreitungen und die jeweiligen Deckungsmittel aufgeführt und detailliert erläutert.
Anlagen
Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf beschließt Haushaltsüberschreitungen im Jahresabschluss 2013 in Höhe von:
überplanmäßige Aufwendungen Teilhaushalt 1 2.750,96 €,
überplanmäßige Aufwendungen Teilhaushalt 2 151,28 €,
überplanmäßige Aufwendungen Teilhaushalt 3 894,03 €,
überplanmäßige Aufwendungen Teilhaushalt 4 68.856,69 €.
Finanzielle
Auswirkungen
( x) Ja, abweichend vom Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen)
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |