Beschluss von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Jahresabschluss 2013

Betreff
Beschluss von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Jahresabschluss 2013
Vorlage
VO/FV/80-0472/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Gemäß § 48 Absatz 3 Nr. 4 KV M-V sind in Ausnahmefällen Planabweichungen möglich, wenn die Planabweichungen erst nach Ablauf des Haushaltsjahres bekannt werden. Die Aufwendungen werden im Zuge des Jahresabschlusses gebilligt.

Die überplanmäßigen Aufwendungen ergaben sich im Zuge der Abschlussarbeiten. Die Abschreibungen für den Bauhof und die Gemeindestraßen wurden mangels Erfahrungswerten in der Haushaltsplanung zu niedrig eingeschätzt.

Aufgrund der höheren Gewerbesteuererträge kam es zu einer Überschreitung der Gewerbesteuerumlage. Durch Einzelwertberichtigungen von Steuerforderungen und Nachzahlungszinsen wurden die sonstigen laufenden Aufwendungen überschritten. Die Deckung der Mehraufwendungen ist durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer und Minderaufwendungen bei der Gebäudeunterhaltung gewährleistet.

In der Anlage sind die einzelnen Überschreitungen und die jeweiligen Deckungsmittel aufgeführt und detailliert erläutert.

 

 

Anlagen

 

Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf beschließt Haushaltsüberschreitungen im Jahresabschluss 2013 in Höhe von:

 

überplanmäßige Aufwendungen Teilhaushalt 1                                2.750,96 €,

überplanmäßige Aufwendungen Teilhaushalt 2                                   151,28 €,

überplanmäßige Aufwendungen Teilhaushalt 3                                   894,03 €,

überplanmäßige Aufwendungen Teilhaushalt 4                              68.856,69 €.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 ( x) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen) 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung