Beschluss von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Jahresabschluss 2013

Betreff
Beschluss von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Jahresabschluss 2013
Vorlage
VO/FV/50-0384/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Gemäß § 48 Abs. 3 Nr. 4 KV M-V sind in Ausnahmefällen Planabweichungen möglich, wenn die Planabweichungen erst nach Ablauf des Haushaltsjahres im Zuge der Abschlussarbeiten bekannt werden. Die Aufwendungen werden im Zuge des Jahresabschlusses gebilligt.

Die überplanmäßigen Aufwendungen ergaben sich im Wesentlichen im Zuge der Abschlussarbeiten.

Entsprechend des Baufortschritts wurden im Jahr 2012 weniger Bauhofumlagen für den Neubau der Bauhofzentrale ergebniswirksam und dafür im Jahr 2013 mehr Umlagen, als geplant.

Mehraufwendungen bei den Abschreibungen resultieren daraus, dass Straßenbewertungen im Zuge der Erstellung der Eröffnungsbilanzen korrigiert wurden

und dies zu höheren Abschreibungen, als in der Haushaltsplanung geschätzt, führte.

Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen in den in der Anlage aufgeführten Teilhaushalten ist gegeben. In der Anlage sind die einzelnen Überschreitungen und die jeweiligen Deckungsmittel aufgeführt und detailliert erläutert.

 

 

Anlagen

Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow beschließt Haushaltsüberschreitungen im Jahresabschluss 2013 in Höhe von:

 

überplanmäßige Aufwendungen Teilhaushalt 1                                              17.602,65 €,

überplanmäßige Aufwendungen Teilhaushalt 2                                                2.173,36 €,

überplanmäßige Aufwendungen Teilhaushalt 3                                              27.622,45 €,

überplanmäßige Aufwendungen Teilhaushalt 4                                                       3,97 €.

 

Die Deckung steht in den in der Anlage aufgeführten Teilhaushalten als Mehrertrag und als Minderaufwendung zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (x ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen“

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung