Problembeschreibung/Begründung:
Gemäß § 48 Abs. 3 Nr. 4 KV M-V sind in Ausnahmefällen Planabweichungen möglich, wenn die Planabweichungen erst nach Ablauf des Haushaltsjahres im Zuge der Abschlussarbeiten bekannt werden. Die Aufwendungen werden im Zuge des Jahresabschlusses gebilligt.
Die überplanmäßigen Aufwendungen ergaben sich im Wesentlichen im Zuge der Abschlussarbeiten.
Entsprechend des Baufortschritts wurden im Jahr 2012 weniger Bauhofumlagen für den Neubau der Bauhofzentrale ergebniswirksam und dafür im Jahr 2013 mehr Umlagen, als geplant.
Mehraufwendungen bei den Abschreibungen resultieren daraus, dass Straßenbewertungen im Zuge der Erstellung der Eröffnungsbilanzen korrigiert wurden
und dies zu höheren Abschreibungen, als in der Haushaltsplanung geschätzt, führte.
Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen in den in der Anlage aufgeführten Teilhaushalten ist gegeben. In der Anlage sind die einzelnen Überschreitungen und die jeweiligen Deckungsmittel aufgeführt und detailliert erläutert.
Anlagen
Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow beschließt Haushaltsüberschreitungen im Jahresabschluss 2013 in Höhe von:
überplanmäßige Aufwendungen Teilhaushalt 1 17.602,65 €,
überplanmäßige Aufwendungen Teilhaushalt 2 2.173,36 €,
überplanmäßige Aufwendungen Teilhaushalt 3 27.622,45 €,
überplanmäßige Aufwendungen Teilhaushalt 4 3,97 €.
Die Deckung steht in den in der Anlage aufgeführten Teilhaushalten als Mehrertrag und als Minderaufwendung zur Verfügung
Finanzielle
Auswirkungen
(x ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen“
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |