Problembeschreibung/Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Warnow-West hat den Jahresabschluss der Gemeinde Pölchow zum 31.12.2013 i. d. F. vom 27.09.2016 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.09.2016 der Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow empfohlen, den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2013 zu entlasten.
Anlagen
keine
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 KV M-V entlastet die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2013.
Finanzielle Auswirkungen
( x) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |