Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013

Betreff
Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013
Vorlage
VO/FV/50-0382/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Warnow-West hat den Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Pölchow gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Prüfvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären dass sie der Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

Der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung gemäß § 16 Absatz 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 19. Mai 2016 ist gegeben.

Der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung gemäß § 16 Absatz 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 19. Mai 2016 ist gegeben.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.09.2016 der Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow empfohlen, den Jahresabschluss der Gemeinde Pölchow zum 31.12.2012 i. d. F. vom 27.09.2016 festzustellen.

 

 

 

Anlagen

Jahresabschluss der Gemeinde Pölchow zum 31.12.2013 bestehend aus

Ergebnisrechnung

Finanzrechnung

Teilrechnungen (nur elektronisch)

Bilanz

Anhang mit Anlagen (nur elektronisch)

                Anlagenübersicht

                Forderungsübersicht

                Verbindlichkeitenübersicht

Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen

Bestimmung des Vortrages für die Finanzrechnung

Übersicht über die Rückstellungen

Prüfungsbericht und abschließender Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 (nur elektronisch)

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow stellt gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den in der Anlage beigefügten, vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2013 i. d. F. vom 27.09.2016 fest:

 

  1. Ergebnisrechnung

 

Nr. 28 Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen                                        0,00 €

 

 

  1. Finanzrechnung

 

Nr. 51 Veränderung der Forderungen gegenüber dem Amt

 aus dem gemeinsamen Zahlungsmittelbestand                                               -24.954,10 €

 

Nr. 60 Forderungen gegenüber dem Amt aus dem Zahlungs-

mittelbestand zum 31.12.2013                                                                                  799.199,41 €

 

  1. Bilanz

 

Passivseite Ziffer  1 Eigenkapital                                                                                            3.709.847,80 €

 

Bilanzsumme                                                                                                                  5.232.170,04 €.                                                               

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X ) Keine

 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung