Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Untere Warnow - Küste

Betreff
Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Untere Warnow - Küste
Vorlage
VO/FV/30-0612/2016
Aktenzeichen
I 25
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Aufgrund der Erhöhung der Beiträge des Wasser- und Bodenverbandes wird der Gebührensatz neu kalkuliert:

WBV Untere Warnow Küste

Beitrag an WBV

(ohne Durchlässe/Staue)

Ver-waltungs-kosten

umzu-legender Betrag

Anzahl GE

Gebührensatz je Gebühreneinheit (GE)                               = umzulegender Betrag   
   Anzahl GE

2016

34.392,21 €

2.460,97 €

36.853,18 €

5.540

6,65 €

Seit dem 1.1.2014 lag der Satz zuvor bei 5,17 EUR. Sämtliche Kalkulationsunterlagen zur Ermittlung des Gebührensatzes liegen den Gemeindevertretern bei der Beschlussfassung zur Einsichtnahme vor.

 

Die bisherige Satzung wurde bereits dreimal geändert. Formulierungen darin müssen nun angepasst werden. Der Übersichtlichkeit halber wird eine neue Satzung in Kraft gesetzt. Änderungen in § 2 Abs. 2 und § 3 Abs. 2: Die Berechnung der Anzahl der Gebühreneinheiten eines Bescheidempfängers erfolgt nach der gesamten Eigentumsfläche, wobei mehrere Grundstücke zu einem Bescheid zusammengefasst werden.

 

Anlage:

Satzung der Gemeinde Papendorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Untere Warnow - Küste

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt die anbei liegende Satzung einschließlich der Kalkulation des Gebührensatzes in Höhe von 6,65 € für eine Gebühreneinheit.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

( X ) Ja. Höhere Einnahmen ab 2017 zur Deckung höherer Ausgaben.

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung