Beschluss - Widmung von Gemeindestraßen

Betreff
Beschluss - Widmung von Gemeindestraßen
Vorlage
VO/BV/70-0609/2016
Art
Beschlussvorlage

 

 

 

 

 

 

 

Beratungsergebnis:

 

Gremium:                                                    Sitzung am:                                    TOP:

                                                                                                                                            

[  ]        Einstimmig                                       [  ]        laut Beschlussvorschlag

[  ]        mit Stimmenmehrheit                                [  ]        Abweichender Beschlussvorschlag

 

Ja-Stimmen:                         ___

Nein-Stimmen:                    ___

Stimmenenthaltungen:      ___

                                                                                                                                            

Problembeschreibung/Begründung:

Die Widmung ist die Verfügung des Straßenbaulastträgers, durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält. Der Straßenbaulastträger, die Gemeinde, soll regelmäßig auch Eigentümer der Straßenflächen sein. In denen zur Widmung stehenden Straßen ist die Übergabe der Flächen verbindlich im Erschließungsvertrag zum Bebauungsplan geregelt, die Übertragung ist vollzogen. Durch die Widmung wird die öffentliche Indienststellung und die Verkehrssicherungspflicht verbindlich im Umfang der Widmung festgelegt. Die Widmung führt zur uneingeschränkten Anwendbarkeit der straßenrechtlichen Vorschriften. Somit steht die Straße unter einem öffentlich-rechtlichen Schutz. Die Widmung ist auch entscheidende Voraussetzung für die Möglichkeit der Erhebung öffentlich-rechtlicher Abgaben wie Sondernutzungsgebühren etc. .

 

Anlagen

Widmungsverfügungen und Übersichtkarten

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt die Widmung nachfolgend genannter Straßen gemäß anliegenden Widmungsverfügungen:

 

-       Straße „Alter Sportplatz“ in Sievershagen

-       Fuß- und Radweg von der Straße „Alter Sportplatz“ zur „Mühlenstraße“

-       Fuß- und Radweg Mühlenstraße entlang WG Alter Sportplatz

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X) Keine, unmittelbar aus der Widmung erwachsen keine finanziellen Verpflichtungen

( ) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

( ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über-          /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)

( ) Ja, erstmals in Folgejahren 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung