Beratungsergebnis:
Gremium: Sitzung
am: TOP:
[ ] Einstimmig [ ] laut Beschlussvorschlag
[ ] mit Stimmenmehrheit [ ] Abweichender Beschlussvorschlag
Ja-Stimmen: ___
Nein-Stimmen: ___
Stimmenenthaltungen: ___
Problembeschreibung/Begründung:
Die Widmung ist die Verfügung des Straßenbaulastträgers, durch die eine Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält. Der Straßenbaulastträger, die Gemeinde, soll regelmäßig auch Eigentümer der Straßenflächen sein. In denen zur Widmung stehenden Straßen ist die Übergabe der Flächen verbindlich im Erschließungsvertrag zum Bebauungsplan geregelt, die Übertragung ist vollzogen. Durch die Widmung wird die öffentliche Indienststellung und die Verkehrssicherungspflicht verbindlich im Umfang der Widmung festgelegt. Die Widmung führt zur uneingeschränkten Anwendbarkeit der straßenrechtlichen Vorschriften. Somit steht die Straße unter einem öffentlich-rechtlichen Schutz. Die Widmung ist auch entscheidende Voraussetzung für die Möglichkeit der Erhebung öffentlich-rechtlicher Abgaben wie Sondernutzungsgebühren etc. .
Anlagen
Widmungsverfügungen und Übersichtkarten
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt die Widmung nachfolgend genannter Straßen gemäß anliegenden Widmungsverfügungen:
- Straße „Alter Sportplatz“ in Sievershagen
- Fuß- und Radweg von der Straße „Alter Sportplatz“ zur „Mühlenstraße“
- Fuß- und Radweg Mühlenstraße entlang WG Alter Sportplatz
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Keine, unmittelbar
aus der Widmung erwachsen keine finanziellen Verpflichtungen
( ) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
( ) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über- /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)
( ) Ja, erstmals in
Folgejahren
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |