Problembeschreibung/Begründung:
Nach der Verschiebung der Verbandsgrenzen der Wasser- und
Bodenverbände in M-V und der Erhöhung der Beiträge wird der Gebührensatz für
eine Gebühreneinheit in § 3 Abs. 3 neu kalkuliert:
WBV
Hellbach Conventer Niederung |
Beitrag
an WBV |
Ver-waltungs-kosten |
umzu-legender
Betrag |
Anzahl
GE |
Gebührensatz
je Gebühreneinheit (GE) = umzulegender
Betrag |
2016 |
10.834,27 € |
1.725,88 € |
12.560,15 € |
2.552 |
4,90 € |
Seit 2014 lag der Satz zuvor bei 4,55 EUR. Sämtliche
Kalkulationsunterlagen zur Ermittlung des Gebührensatzes liegen den
Gemeindevertretern bei der Beschlussfassung zur Einsichtnahme vor.
Außerdem werden die Formulierungen in § 2 Abs. 2 und § 3 Abs.
2 geändert: Die Berechnung der Anzahl der Gebühreneinheiten eines
Bescheidempfängers erfolgt nach der gesamten Eigentumsfläche, wobei mehrere
Grundstücke zu einem Bescheid zusammengefasst werden.
Anlage:
Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Kritzmow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung des Beitrages und Umlage des Wasser- und Bodenverbandes Hellbach – Conventer Niederung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt
die anbei liegende Satzungsänderung einschließlich der Kalkulation des
Gebührensatzes in Höhe von 4,90 € für eine Gebühreneinheit.
Finanzielle
Auswirkungen
( X ) Ja. Höhere Einnahmen ab 2017 zur Deckung höherer
Ausgaben.
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |