Zustimmung zur planerischen und bautechnischen Vorbereitung für einen Anbau der geplanten Schulsporthalle

Betreff
Zustimmung zur planerischen und bautechnischen Vorbereitung für einen Anbau der geplanten Schulsporthalle
Vorlage
VO/BV/30-0605/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Das Amt Warnow-West hat sich im Grundstückskaufvertrag verpflichtet, im technisch erforderlichen Umfang die planerischen und bautechnischen Vorbereitungen für einen Anbau der geplanten Schulsporthalle zu treffen. Der technisch erforderliche Umfang wurde durch die beauftragten Fachplanungsbüros ermittelt und bedarf der Zustimmung der Gemeinde.

Wegen der Ermächtigung zum Eingehen von Verpflichtungen für künftige Haushaltsjahre ist die Entscheidung der Gemeindevertretung vorbehalten (§ 22 Abs. 3 Nr. 8 KV M-V).

 

Es handelt sich um folgende Leistungen:

 

Heizungstechnik:

Installationen in der Heizzentrale, Fußbodenheizung-Verteiler Halle, Rohrverlegung von der Heizzentrale in die Halle bis zur Hallenwand, einschließlich Formteile, Nebenleistungen, Dichtheitsprüfung, Wärmedämmung der Rohrleitungen, Kabelverlegung bis zur Hallenwand für Raumfühler/Regelung, Beschilderung, Kernbohrungen.

Mehrkosten: 1.571,00 €

 

Lüftungstechnik:

Erhöhung der Luftmenge um 1.200 m³/h (ca. 20%), aufgrund der größeren Hallenabmessungen (Hallenvolumen), mehr Zuschauer und Sportler.
Vergrößerung des Lüftungsgerätes, einschließlich aller darin befindlichen Komponenten, anteilige Leistungen für Dachsockel, Transport, Geräteaufstellung, Elektroverkabelung, externe Komponenten, größere Kanal-u. Leitungsabmessungen, Formteile, Befestigung, Schalldämpfer, Wärmedämmung der Luftleitungen, mit Blechmantel im Außenbereich.

Mehrkosten: 6.069,00 €

 

Elektrotechnik:

Diese Mehrkosten sind nicht der geänderten Hallengröße, sondern den dann geänderten Anforderungen als Wettkampfhalle geschuldet. Die notwendige Beleuchtungsstärke beträgt dann 500 lux statt 300 lux. Dies wird über eine erhöhte Anzahl an Leuchten erreicht, welche schon in der Schulsporthalle installiert werden sollten um spätere erhebliche Mehrkosten zu vermeiden. Diese würden bei einer späteren Erweiterung für das Umsetzen der bestehenden Lampen und die Montage der zusätzlich notwendigen Lampen sowie die Verkabelung der alten und neuen Lampen im Dachbereich entstehen.

Mehrkosten: 20.135,00 €

 

Erschließung:

Für die Nutzung als Schulsporthalle könnte die Schmutzwasserentsorgung über eine Druckleitung in der Straße Alte Ziegelei erfolgen. Dafür ist der Bau einer Pumpstation erforderlich. Eine Nutzung als Wettkampfhalle erfordert den Neubau einer Freispiegelleitung, dafür würde der Bau der Pumpstation entfallen.

Mehrkosten: 8.330,00 €

 

Planungskosten, anteilig: 8.380,00 €

 

Mehrkosten Bau- und Planungsleistung gesamt: 44.485,00 €

 

Mit der Zustimmung zu den vorbereitenden Maßnahmen ist die Gemeinde zur Übernahme der entsprechenden Mehrkosten (Baukosten zuzüglich der anteiligen Planungskosten) verpflichtet. Die Kostenübernahmeverpflichtung erstreckt sich auch auf alle auf die zusätzlichen Leistungen zurückzuführenden Betriebs- und Bewirtschaftungskosten, die ab Inbetriebnahme der Schulsporthalle anfallen. Deren Abrechnungsmodalitäten sind wie die aller vorbereitenden Bau- und Planungsleistungen in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln, bevor die geplante Baumaßnahme realisiert wird. Bis dahin ist die Gemeinde Papendorf zur Übernahme von Abschlagszahlungen verpflichtet.

 

Zusätzlich fordert die Gemeinde Papendorf, zeitgleich mit den Gründungsarbeiten für die Schulsporthalle die Gründung des Anbaus (einschließlich Bodenplatte) ausführen zu lassen. Die zeitgleiche Ausführung mag auf den ersten Blick aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll erscheinen, ist aber aus bautechnischer Hinsicht nicht erforderlich und würde den „technisch erforderlichen Umfang“ gemäß Grundstückskaufvertrag übersteigen.

 

Die Gründung für den Anbau kann problemlos zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt werden. Beeinträchtigungen des Sporthallengebäudes durch die nachträgliche Bohrpfahlgründung sind nicht zu erwarten, wie auch das Beispiel des Erweiterungsneubaus der Warnowschule zeigt. Hier wurden 88 Bohrpfähle von jeweils 18 m Länge in unmittelbarer Nähe des bestehenden Schulgebäudes eingebracht, ohne Schäden zu verursachen.

 

Allein für die Bohrpfahlgründung und die dafür erforderlichen Planungsleistungen betragen die Mehrkosten voraussichtlich 67.150,00 €. Weitere Bestandteile der Gründung wie die auf den Bohrpfählen gelagerten Hülsenfundamente und Streifenfundamente, die Verfüllung der Fundamentzwischenräume und die Bodenplatte sind in diesen Kosten nicht enthalten. Voraussetzung für die Ermittlung dieser Kosten sind statische Berechnungen, die zunächst beauftragt werden müssten.

 

Nach derzeitigem Planungsstand kann eingeschätzt werden, dass für die vorgezogenen Gründungsarbeiten (Tiefgründung, Flachgründung, Bodenplatte) mit Bau- und Planungskosten von ca. 150.000,00 € gerechnet werden muss.

 

Aus wirtschaftlicher Hinsicht ist unumstritten, dass das zweimalige Anrücken, die zweifache Baustelleneinrichtung und die Entwicklung der Baupreise bei einer zeitversetzten Ausführung der Gründungsarbeiten zusätzliche Kosten verursachen werden. Dennoch stehen diese Mehrkosten in keinem Verhältnis zum Risiko einer vollständigen Fehlinvestition der vorgezogenen Gründungsarbeiten.

 

Dieses Risiko besteht zum gegenwärtigen Zeitpunkt, da unter anderem kein Nutzungskonzept für eine Wettkampfhalle vorliegt, was eine Voraussetzung für die Zustimmung des Schul- und Bauhofausschusses zum Anbau ist.

 

Unter diesem Gesichtspunkt kann nicht empfohlen werden, bereits im Zusammenhang mit der Errichtung der Schulsporthalle Investitionen zu tätigen, die den technisch erforderlichen Umfang der Vorbereitungen für den späteren Anbau übersteigen.

 

Insgesamt stehen die Forderungen der Gemeinde Papendorf zur Bauplanung und Baurealisierung von Vorbereitungen des Anbaus der Schulsporthalle, die sie so auch in die  Bauverpflichtungsklausel des Grundstückskaufvertrages eingebracht hat, den Beschlüssen des Schul-und Bauhofausschusses (SBA) entgegen.

 

Nach den Beschlüssen des SBA Nr. 15-8/16 und 17-8/16 vom 14.07.2016 soll lediglich eine Schulsporthalle mit der Möglichkeit, diese zur Wettkampfhalle zu erweitern, geplant werden. Für den Fall, dass der Verkauf des Grundstückes an Bedingungen und Auflagen zur Bebauung gebunden wird, ist eine Studie zur Ermittlung alternativer Lösungen auf dem Schulgrundstück zu beauftragen.

 

Ob die Forderungen der Gemeinde erfüllt werden, wird daher davon abhängig sein, ob der Amtsausschuss unter diesen Bedingungen den Grundstückskaufvertrag  genehmigt.

 

Anlagen

  1. Kostenberechnung Mehrkosten Heizungstechnik
  2. Kostenberechnung Mehrkosten Lüftungstechnik
  3. Kostenberechnung Mehrkosten Elektrotechnik
  4. Beschlüsse des SBA Nr. 15-8/16 und 17-8/16 vom 14.07.2016

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung erteilt die Zustimmung zu folgenden planerischen und bautechnischen Vorbereitungen für einen Anbau der geplanten Schulsporthalle und erklärt die Kostenübernahme durch die Gemeinde Papendorf. Nach aktuellem Planungsstand betrifft das folgende, derzeit bekannte Leistungen und Schätzkosten (brutto):

 

  1. Heizungstechnik: Mehrkosten 1.571,00 €

 

  1. Lüftungstechnik: Mehrkosten 6.069,00 €

 

  1. Elektrotechnik: Mehrkosten 20.135,00 €

 

  1. Erschließung: Mehrkosten 8.330,00 €

 

  1. Planungskosten, anteilig: 8.380,00 €

 

Die Details der Abrechnung sind zeitnah in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X) Ja, erstmals in Folgejahren 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung