Außenbereichssatzung "Zu den Tannen", Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Betreff
Außenbereichssatzung "Zu den Tannen", Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
VO/BV/20-0692/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Die Aufstellung der Außenbereichssatzung dient dazu, Wohnbauvorhaben und kleinere Handwerks-/Gewerbebetriebe in dem bebauten Bereich „Zu den Tannen“ zu erleichtern, indem bestimmte Versagungsgründe „ausgeblendet“ werden, die mit dem Schutz des Außenbereichs vor Bebauung zu tun haben.

Im Aufstellungsverfahren wurden auf der Grundlage des Satzungsentwurfs vom 05.07.2016 die Öffentlichkeit und die Behörden/TöB beteiligt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Über die Berücksichtigung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen TöB ist in diesem Beschluss zu entscheiden. Von Bedeutung sind dabei Bedenken des Landkreises gegen eine überzogen großzügige Abgrenzung des Satzungsgebietes und ein Hinweis des Wasser- und Bodenverbandes Hellbach – Conventer Niederung über die Sicherung eines verrohrten Vorfluters. Weitere Hinweise (Schießstand, Restbelastung der ehem. Deponie „Steinberger Eck“, Umgang mit archäol. Funden) beziehen sich auf die Vorhabenebene und sind ohne Bedeutung für den Regelungsinhalt der Satzung.

 

Die Bedenken des Landkreises wurden durch eine angepasste Abgrenzung des Satzungsgebietes berücksichtigt. Der zu sichernde Vorfluter wurde als Kennzeichnung zusätzlich in der Satzung vermerkt. Die gegenüber dem Satzungsentwurf vorgenommenen Änderungen führen nicht zu einer Veränderung (Einschränkung oder Erweiterung) der planungsrechtlichen Position der berührten Grundstückseigentümer / -nutzer. Eine erneute Öffentlichkeits- oder Betroffenenbeteiligung ist deshalb nicht erforderlich.

Es wird deshalb empfohlen, die Satzung in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen

 

1                    Abwägung

2                    Satzung

3                    Begründung

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

1.

Die zum Satzungsentwurf v. 05.07.2016 vorgebrachten Anregungen wurden von der Gemeindevertretung mit dem Ergebnis gem. Anlage 1 geprüft.

2.

Aufgrund des § 35 (6) des Baugesetzbuchs in der akt. Fassung beschließt die Gemeindevertretung die Außenbereichssatzung „Zu den Tannen“ (Anlage 2).

Die Begründung zu der Satzung wird gebilligt (Anlage 3).

3.

Die Außenbereichssatzung „Zu den Tannen“ ist durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (X) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung