Problembeschreibung/Begründung:
Die Aufstellung der Außenbereichssatzung dient
dazu, Wohnbauvorhaben und kleinere Handwerks-/Gewerbebetriebe in dem bebauten
Bereich „Zu den Tannen“ zu erleichtern, indem bestimmte Versagungsgründe
„ausgeblendet“ werden, die mit dem Schutz des Außenbereichs vor Bebauung zu tun
haben.
Im Aufstellungsverfahren wurden auf der Grundlage
des Satzungsentwurfs vom 05.07.2016 die Öffentlichkeit und die Behörden/TöB
beteiligt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen
abgegeben. Über die Berücksichtigung der Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen TöB ist in diesem Beschluss zu entscheiden. Von Bedeutung sind dabei
Bedenken des Landkreises gegen eine überzogen großzügige Abgrenzung des
Satzungsgebietes und ein Hinweis des Wasser- und Bodenverbandes Hellbach –
Conventer Niederung über die Sicherung eines verrohrten Vorfluters. Weitere
Hinweise (Schießstand, Restbelastung der ehem. Deponie „Steinberger Eck“,
Umgang mit archäol. Funden) beziehen sich auf die Vorhabenebene und sind ohne
Bedeutung für den Regelungsinhalt der Satzung.
Die Bedenken des Landkreises wurden durch eine
angepasste Abgrenzung des Satzungsgebietes berücksichtigt. Der zu sichernde
Vorfluter wurde als Kennzeichnung zusätzlich in der Satzung vermerkt. Die
gegenüber dem Satzungsentwurf vorgenommenen Änderungen führen nicht zu einer
Veränderung (Einschränkung oder Erweiterung) der planungsrechtlichen Position
der berührten Grundstückseigentümer / -nutzer. Eine erneute Öffentlichkeits-
oder Betroffenenbeteiligung ist deshalb nicht erforderlich.
Es wird deshalb empfohlen, die Satzung in der
vorliegenden Fassung zu beschließen.
Anlagen
1 Abwägung
2 Satzung
3 Begründung
Beschlussvorschlag:
1. |
Die zum
Satzungsentwurf v. 05.07.2016 vorgebrachten Anregungen wurden von der
Gemeindevertretung mit dem Ergebnis gem. Anlage 1 geprüft. |
2. |
Aufgrund des § 35
(6) des Baugesetzbuchs in der akt. Fassung beschließt die Gemeindevertretung
die Außenbereichssatzung „Zu den Tannen“ (Anlage 2). Die Begründung zu
der Satzung wird gebilligt (Anlage 3). |
3. |
Die
Außenbereichssatzung „Zu den Tannen“ ist durch ortsübliche Bekanntmachung
dieses Beschlusses in Kraft zu setzen. |
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |