B-Plan Nr. 2, 1. Änderung, "Gauswisch", Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Betreff
B-Plan Nr. 2, 1. Änderung, "Gauswisch", Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
VO/BV/20-0690/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

 

Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 2, „Gauswisch“ der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen ist am 28.04.1998 in Kraft getreten. Mit Datum vom 30.06.2016 hat die Gemeinde in ihrer Sitzung die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes beschlossen. Mit der 1. Änderung werden die Baugrenzen der Flurstücke 31/28 und 31/29 des Plangeltungsbereichs geändert und die Zulässigkeit der Überschreitung der GRZ im o.g. Bereich festgesetzt. Die Änderungsziele liegen im Interesse der Gemeinde und haben keine negativen Auswirkungen auf die Infrastruktur.

Das Verfahren zur 1. Änderung des B-Plans Nr. 2 wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt.

Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs findet die Beteiligung betroffener Behörden und Bürger statt. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Während des Auslegungszeitraumes besteht für Jedermann die Möglichkeit, Stellung zum vorliegenden Entwurf zu nehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen

 

1                    Planzeichnung

2                    Begründung

3                    Auszug Beschluss einer außerplanmäßigen Ausgabe v. 30.06.2016

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt in ihrer Sitzung am 13.10.2016:

 

  1. Die Entwürfe zur 1. Änderung des o.g. Bebauungsplanes, Teil A: Planzeichnung und Teil B: Text sowie zur Begründung werden gebilligt.

 

  1. Die Entwürfe sind alsbald öffentlich auszulegen und den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur  Abgabe einer Stellungnahme zuzuschicken.

 

  1. Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (X) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage 3, Auszug Beschluss einer außerplanmäßigen Ausgabe v. 30.06.2016)

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung