Problembeschreibung/Begründung:
Die Satzung über den
Bebauungsplan Nr. 2, „Gauswisch“ der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen ist am
28.04.1998 in Kraft getreten. Mit Datum vom 30.06.2016 hat die Gemeinde in
ihrer Sitzung die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes beschlossen.
Mit der 1. Änderung werden die Baugrenzen der Flurstücke 31/28 und 31/29 des
Plangeltungsbereichs geändert und die Zulässigkeit der Überschreitung der GRZ
im o.g. Bereich festgesetzt. Die
Änderungsziele liegen im Interesse der Gemeinde und haben keine negativen
Auswirkungen auf die Infrastruktur.
Das Verfahren zur 1. Änderung des B-Plans Nr. 2 wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt.
Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs findet die Beteiligung betroffener Behörden und Bürger statt. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Während des Auslegungszeitraumes besteht für Jedermann die Möglichkeit, Stellung zum vorliegenden Entwurf zu nehmen.
Anlagen
1 Planzeichnung
2 Begründung
3 Auszug Beschluss einer außerplanmäßigen Ausgabe v. 30.06.2016
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt in ihrer Sitzung am 13.10.2016:
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Ja, abweichend vom Haushaltsplan
(siehe Anlage 3, Auszug
Beschluss einer außerplanmäßigen Ausgabe v. 30.06.2016)
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |