Problembeschreibung/Begründung:
Aufgrund der Erhöhung der Beiträge des Wasser- und
Bodenverbandes wird der Gebührensatz neu kalkuliert:
WBV
Untere Warnow Küste |
Beitrag
an WBV (ohne Durchlässe) |
Ver-waltungs-kosten |
umzu-legender
Betrag |
Anzahl
GE |
Gebührensatz
je Gebühreneinheit (GE) = umzulegender
Betrag |
2016 |
24.050,80 € |
936,69 € |
24.987,49 € |
2.942 |
8,50 € |
Seit 2013 lag der Satz zuvor bei 6,50 EUR. Sämtliche
Kalkulationsunterlagen zur Ermittlung des Gebührensatzes liegen den
Gemeindevertretern bei der Beschlussfassung zur Einsichtnahme vor.
Die bisherige Satzung wurde bereits viermal geändert.
Formulierungen darin müssen nun angepasst werden. Der Übersichtlichkeit halber
wird eine neue Satzung in Kraft gesetzt. Änderungen in § 2 Abs. 2 und § 3 Abs.
2: Die Berechnung der Anzahl der Gebühreneinheiten eines Bescheidempfängers
erfolgt nach der gesamten Eigentumsfläche, wobei mehrere Grundstücke zu einem
Bescheid zusammengefasst werden.
Anlage:
Satzung der Gemeinde Pölchow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Untere Warnow - Küste
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow beschließt die
anbei liegende Satzung einschließlich der Kalkulation des Gebührensatzes in
Höhe von 8,50 € für eine Gebühreneinheit.
Finanzielle
Auswirkungen
( X ) Ja. Höhere Einnahmen ab 2017 zur Deckung höherer
Ausgaben.
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |