Beschluss einer überplanmäßigen Auszahlung für den Mehrgenerationenspielplatz in Sildemow

Betreff
Beschluss einer überplanmäßigen Auszahlung für den Mehrgenerationenspielplatz in Sildemow
Vorlage
VO/BV/30-0595/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die Gemeinde Papendorf möchte den Spielplatz in Sildemow umgestalten. Die Maßnahme war Bestandteil des Haushalts 2014, bereits zu diesem Zeitpunkt erfolgten erste Planungsschritte und die Beantragung von Fördermitteln. Für das Jahr 2016 wurden Fördermittel bewilligt.

 

Aus der Bürgerbeteiligung im weiteren Planungsverlauf ergab sich ein Mehrbedarf gegenüber der ursprünglichen Planung. Dieser Mehrbedarf ist insbesondere auf den Wunsch der Bürger nach einer barrierefreien Gestaltung zurückzuführen, was bei dem starken Gefälle des Grundstücks (es gibt Höhenunterschiede bis zu 9 m) sehr kostenintensiv ist und auch nicht vollständig realisiert werden kann.

 

Unter Berücksichtigung des Mehrbedarfs wurde das Projekt so konzipiert, dass es auch stufenweise umgesetzt werden kann. Bei einer stufenweise Umsetzung würde im Jahr 2016 die Spielplatzfläche insgesamt hergerichtet: Bodenbewegungen, bauliche Anlagen zur Regulierung des Geländeniveaus, Wegeführung, Randeinfassungen der Spiel- und Fitnessbereiche, Bepflanzungen, Vorbereitung der Spielflächen und Gerätestandorte für eine spätere Nachrüstung. Die Ausstattung mit Spiel- und Fitnessgeräten und anderen Ausstattungselementen würde entsprechend den finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde gegebenenfalls in Folgejahren erfolgen.

 

Laut Beschluss Nr. 61-11/16 vom 21.07.2016 sollte das Projekt stufenweise umgesetzt werden, sofern das Ergebnis der Öffentlichen Ausschreibung der Bauleistung dies erforderlich macht.

 

Nach Auswertung der Öffentlichen Ausschreibung betragen die Bau- und Planungskosten 194.000,00 Euro, darin sind bereits im Jahr 2014 geleistete Zahlungen enthalten.

 

Haushaltsansatz:                             160.000,00 EUR

Gesamtkosten:                               194.000,00 EUR

Differenz:                                            34.000,00 EUR

 

Zur Umsetzung des Vorhabens wurden LEADER-Fördermittel in Höhe von 132.700,00 EUR bewilligt (unter Berücksichtigung einer Kofinanzierung). Durch die Gemeinde ist das Vorhaben vollständig vorzufinanzieren.

 

Da insbesondere auch die Ausstattungsgegenstände Bestandteil der Gesamtfördermaßnahme sind und um die Förderung nicht zu gefährden, soll das Bauvorhaben abweichend vom o. g. Beschluss vollständig im Jahr 2016 umgesetzt werden.

 

Bei einer späteren Nachrüstung von Ausstattungsgegenständen wäre mit höheren Kosten zu rechnen, weil Provisorien geschaffen und Leistungen doppelt ausgeführt werden müssten. Zudem sind Preissteigerungen bei den nachzurüstenden Ausstattungsgegenständen zu berücksichtigen.

 

Die Mehrkosten von 34.000,00 EUR sind unerheblich und sollen durch eine außerplanmäßige Auszahlung gesichert werden. (sh. Anlage). Die überplanmäßige Auszahlung beläuft sich auf 1,3 % der ordentlichen Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit.

 

Anlagen

Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung

 

Beschlussvorschlag:

1.    Die Gemeindevertretung beschließt eine überplanmäßige Auszahlung im im Produktsachkonto 36602.0960.P31 in Höhe von 34.000,00 EUR. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen im Produktsachkonto 36100.0960.P49 sowie durch Mehreinzahlungen im Produktsachkonto 54100.2332.P45 (sh. Anlage).

 

2.    Gleichzeitig wird im Beschluss Nr. 61-11/16 vom 21.07.2016 folgender Beschlusstext aufgehoben:  „Die Umsetzung des Konzepts erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Sollte die Ausschreibung einen höheren Finanzierungsbedarf ergeben, werden für einen Teil der geplanten Spiel- und Fitnessgeräte zunächst nur die Flächen und Fundamente hergerichtet. Die Anschaffung erfolgt entsprechend den finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde in Folgejahren.“

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung“)

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung