Problembeschreibung/Begründung:
Der Investor beantragt die Erweiterung des Bebauungsplanes um die Flurstücke 174, 175, 184, 185. Zur Sicherung der Finanzierung der Kosten der Bauleitplanung wird mit dem Investor ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen. Der Investor verpflichtet sich mit Unterzeichnung des Vertrages, sämtliche, mit dem Änderungsverfahren einhergehende Kosten zu übernehmen. Grundlage bildet der § 11 BauGB.
Die Beauftragung eines fachkompetenten Planungsbüros erfolgt erst nach Eingang der Zahlung durch den Investor.
Anlagen
1 Entwurf des Städtebaulichen Vertrages (Text)
2 Anlagen zum Städtebaulichen Vertrag (Übersichtsplan, Planungskosten)
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt zur Übernahme der Kosten der Bauleitplanung für die Änderung des Bebauungsplanes 20.1, „Am Ostseestrand“, einen Städtebaulichen Vertrag mit dem Investor abzuschließen.
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Ja, abweichend vom Haushaltsplan
(außerplanmäßige Einnahme zur Finanzierung der städtebaulichen Planung)
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |