Problembeschreibung/Begründung:
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen ist
der Planbereich als Wohnbaufläche dargestellt.
Mit der Festsetzung eines reinen Wohngebietes und der Schaffung von
entsprechender öffentlich-rechtlicher Erschließung und Entsorgung im
Erweiterungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Am Ostseestrand“
ist beabsichtigt, städtebauliche Missstände zu beseitigen. Die Erweiterung des
Bebauungsplanes und die damit zusammenhänge Erweiterung des reinen Wohngebietes
führt zu einer baulichen Abrundung des Gebietes, welche im Interesse der
Entwicklung der städtebaulichen Ordnung ist.
Anlagen
- Übersichtsplan
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 13.10.2016, den Bebauungsplan Nr. 20.1 „Am Ostseestrand“ zu erweitern. Folgende Planänderungsziele werden angestrebt:
a) Erweiterung des Plangeltungsbereichs des Bebauungsplans um die Flurstücke 173, 174, 175, 184, 185;
b)
Festsetzung eines reinen Wohngebietes im
Erweiterungsbereich.
2. In Anwendung
des § 13 des BauGB wird das vereinfachte Verfahren durchgeführt. Von einer
Umweltprüfung und dem Umweltbericht wird abgesehen.
3. Von der
frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) BauGB wird in Anwendung
von §13 (2) Satz 1 BauGB abgesehen.
4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Ja, abweichend vom Haushaltsplan
(Für die Übernahme der Kosten der Bauleitplanung wird ein Städtebaulicher Vertrag mit dem Investor geschlossen.)
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |