Bebauungsplan Nr. 20.1, 1. Änderung, " Am Ostseestrand", Aufstellungsbeschluss

Betreff
Bebauungsplan Nr. 20.1, 1. Änderung, " Am Ostseestrand", Aufstellungsbeschluss
Vorlage
VO/BV/20-0687/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen ist der Planbereich als Wohnbaufläche dargestellt.

Mit der Festsetzung eines reinen Wohngebietes und der Schaffung von entsprechender öffentlich-rechtlicher Erschließung und Entsorgung im Erweiterungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Am Ostseestrand“ ist beabsichtigt, städtebauliche Missstände zu beseitigen. Die Erweiterung des Bebauungsplanes und die damit zusammenhänge Erweiterung des reinen Wohngebietes führt zu einer baulichen Abrundung des Gebietes, welche im Interesse der Entwicklung der städtebaulichen Ordnung ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen

 

-              Übersichtsplan

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.   Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 13.10.2016, den Bebauungsplan Nr. 20.1 „Am Ostseestrand“ zu erweitern. Folgende Planänderungsziele werden angestrebt:

 

a)      Erweiterung des Plangeltungsbereichs des Bebauungsplans um die Flurstücke 173, 174, 175, 184, 185;

 

b)      Festsetzung eines reinen Wohngebietes im Erweiterungsbereich.

 

2.  In Anwendung des § 13 des BauGB wird das vereinfachte Verfahren durchgeführt. Von einer Umweltprüfung und dem Umweltbericht wird abgesehen.

 

3.  Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) BauGB wird in Anwendung von §13 (2) Satz 1 BauGB abgesehen.

 

4.   Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (X) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(Für die Übernahme der Kosten der Bauleitplanung wird ein Städtebaulicher Vertrag mit dem Investor geschlossen.)

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung