Erste Satzung zur Änderung der Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Lambrechtshagen (Hebesatz-Satzung der Gemeinde Lambrechtshagen)

Betreff
Erste Satzung zur Änderung der Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Lambrechtshagen (Hebesatz-Satzung der Gemeinde Lambrechtshagen)
Vorlage
VO/FV/70-0597/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Schlüsselzuweisungen und Umlagegrundlagen z.B. für die Amts- und Kreisumlage werden unter Berücksichtigung der landesdurchschnittlichen Hebesätze berechnet und festgesetzt. Das hat zur Folge, dass Gemeinden, deren Hebesätze unter dem Landesdurchschnitt liegen, weniger Schlüsselzuweisungen erhalten und mehr Umlagen zahlen müssen, als aufgrund der tatsächlichen Steuereinnahmen erforderlich wären.

Während die Hebesätze der Gemeinde Lambrechtshagen seit Jahren unverändert sind, ist im Landesdurchschnitt eine deutliche Steigerung bei allen Steuerarten zu verzeichnen.

 

Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar:

 

 

Lambrechts-hagen

Landesdurchschnitt                                                           für kreisangehörige Gemeinden

Lambrechts-hagen

 

 seit 2010

2011

2015

2016

2017

Vorschlag ab 2017

Grundsteuer A

250%

249%

276%

282%

292%

250%

Grundsteuer B

350%

324%

350%

354%

365%

350%

Gewerbesteuer

300%

298%

318%

322%

330%

325%

 

 

Durch die unter dem Landesdurchschnitt liegenden Hebesätze „verzichtet“ die Gemeinde Lambrechtshagen derzeit auf ca. 50.000 EUR Steuereinnahmen (2017: rd. 75.000 EUR). Bei der Berechnung der Umlagen wird dieser Betrag jedoch als erzielte Einnahme berücksichtigt, wodurch höhere Umlagen zu entrichten sind (im aktuellen Haushaltsjahr 29.100 EUR, 2017: 50.100).

Damit die Gemeinde ihr mit der Eröffnungsbilanz festgestelltes kommunales Vermögen erhalten, die kommunale Infrastruktur weiter verbessern sowie Mittel für freiwillige Aufgaben zur Verfügung stellen kann, sollte mit Wirkung ab 2017 der Hebesatz für die Gewerbesteuer wieder an den Landesdurchschnitt herangeführt werden.

Der Finanzausschuss  empfiehlt daher den Hebesatz für die Gewerbesteuer ab 2017 auf 325 % zu erhöhen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen

Erste Satzung zur Änderung der Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Lambrechtshagen (Hebesatz-Satzung der Gemeinde Lambrechtshagen)

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt die anliegende Erste Satzung zur Änderung des Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Lambrechtshagen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 (x) Ja, erstmals in Folgejahren 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung