Problembeschreibung/Begründung:
Gemäß § 50 Absatz 1 KV M-V sind überplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.
Gemäß § 48 Absatz 3 Nr. 4 KV M-V sind für Aufwendungen in Ausnahmefällen Planabweichungen möglich, wenn die Planabweichungen erst nach Ablauf des Haushaltsjahres im Zuge der Abschlussarbeiten bekannt werden. Die Aufwendungen werden im Zuge des Jahresabschlusses gebilligt.
In der Anlage sind die einzelnen Überschreitungen und die jeweiligen Deckungsmittel aufgeführt und begründet. Die Abweichungen sind im Wesentlichen im Zuge der Jahresabschlussarbeiten entstanden. Teilweise war die Bewertung des Anlagevermögens zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung noch nicht vollständig und es ergaben sich Abweichungen bei den Abschreibungen und den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten. Bei Maßnahmen, die als Investition geplant waren, stellte sich im Zuge der Abschlussarbeiten heraus, dass es sich um Aufwand handelte.
Anlagen
Aufstellung der überplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen im Jahresabschluss 2012
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt Haushaltsüberschreitungen im Jahresabschluss 2012 in Höhe von
1. überplanmäßige Aufwendungen in der Teilergebnisrechnung
Teilhaushalt 2 19.644,92 €
Teilhaushalt 3 31.125,15 €
Teilhaushalt 4 14.312,01 € sowie
2. überplanmäßige Auszahlungen in der Teilfinanzrechnung
Teilhaushalt 3: 11.900,00 €.
Die Deckung steht als Mehrertrag/ Mehreinzahlung bzw. Minderaufwand/ Minderauszahlung zur Verfügung.
Finanzielle
Auswirkungen
(x ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über- /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |