Problembeschreibung/Begründung:
Der Umbau und die Erweiterung des ALDI-Markts sind nach mehr als 20
Jahren Betriebszeit im Sinne der Kundenfreundlichkeit erforderlich. Es ist
geplant, den Markt auf einen zeitgerechten und zukunftsorientierten Stand zu
bringen. Die festgesetzte Nutzung als Sondergebiet -Einkaufszentrum- wird nicht
geändert und entspricht der Darstellung im wirksamen Flächennutzungsplan der
Gemeinde Lambrechtshagen. Die Änderung des Bebauungsplanes ist erforderlich, um
die städtebauliche Ordnung beizubehalten und zu stärken.
Die Übernahme der Kosten zur Änderung des B-Plans und der Erschließung
regelt der städtebauliche Vertrag. Der Änderungsbereich ist im anliegenden
Übersichtsplan dargestellt.
Anlagen
- Übersichtsplan
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 29.09.2016, den Bebauungsplan Nr. 1 „Einkaufszentrum Ostseepark“ zu ändern. Folgende Planänderungsziele werden angestrebt:
1. Verschiebung der Baugrenze des Baugebietes 3, um Umbau und Erweiterung des ALDI-Marktes realisieren zu können.
2. Verschiebung der Grenze des Plangeltungsbereichs im Bereich des Baugebietes 3 nach Norden.
In Anwendung des § 13 des BauGB wird das vereinfachte
Verfahren durchgeführt. Von
einer Umweltprüfung und dem Umweltbericht wird
abgesehen.
Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB ist in
Form einer Bürgerversammlung vorgesehen.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Ja, abweichend vom Haushaltsplan
(Für die Übernahme der Kosten der Bauleitplanung wird mit dem Investor
ein städtebaulicher Vertrag geschlossen)
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |