Bebauungsplan Nr. 1, 1. Änderung, "Einkaufszentrum Ostseepark", Aufstellungsbeschluss

Betreff
Bebauungsplan Nr. 1, 1. Änderung, "Einkaufszentrum Ostseepark", Aufstellungsbeschluss
Vorlage
VO/BV/70-0596/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

 

Der Umbau und die Erweiterung des ALDI-Markts sind nach mehr als 20 Jahren Betriebszeit im Sinne der Kundenfreundlichkeit erforderlich. Es ist geplant, den Markt auf einen zeitgerechten und zukunftsorientierten Stand zu bringen. Die festgesetzte Nutzung als Sondergebiet -Einkaufszentrum- wird nicht geändert und entspricht der Darstellung im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Lambrechtshagen. Die Änderung des Bebauungsplanes ist erforderlich, um die städtebauliche Ordnung beizubehalten und zu stärken.

Die Übernahme der Kosten zur Änderung des B-Plans und der Erschließung regelt der städtebauliche Vertrag. Der Änderungsbereich ist im anliegenden Übersichtsplan dargestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen

 

-     Übersichtsplan

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung am 29.09.2016, den Bebauungsplan Nr. 1 „Einkaufszentrum Ostseepark“ zu ändern.  Folgende Planänderungsziele werden angestrebt:

 

1.  Verschiebung der Baugrenze des Baugebietes 3, um Umbau und Erweiterung des ALDI-Marktes realisieren zu können.

 

2.  Verschiebung der Grenze des Plangeltungsbereichs im Bereich des Baugebietes 3 nach Norden.

 

                  

In Anwendung des § 13 des BauGB wird das vereinfachte Verfahren durchgeführt. Von

einer Umweltprüfung und dem Umweltbericht wird abgesehen.

 

Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB ist in

Form einer Bürgerversammlung vorgesehen.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (X) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(Für die Übernahme der Kosten der Bauleitplanung wird mit dem Investor ein städtebaulicher Vertrag geschlossen)

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung