Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012

Betreff
Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012
Vorlage
VO/FV/30-0590/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Warnow-West hat den Jahresabschluss 2012 der Gemeinde Papendorf gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Prüfvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung gemäß § 16 Absatz 2 Satz 1 GemHVO-Doppik i. d. F. vom 19. Mai 2016 ist gegeben. Der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 GemHVO-Doppik ist gegeben.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.08.2016 der Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf empfohlen, den Jahresabschluss der Gemeinde Papendorf zum 31.12.2012 i. d. F. vom 17.08.2016 festzustellen.

 

 

Anlagen

Jahresabschluss der Gemeinde Ziesendorf per 31.12.2012 bestehend aus

Ergebnisrechnung

Finanzrechnung

Teilrechnungen (nur elektronisch)

Bilanz

Anhang mit Anlagen (nur elektronisch)

                Anlagenübersicht

Forderungsübersicht

Verbindlichkeitenübersicht

Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden

Verpflichtungsermächtigungen

Bestimmung des Vortrages für die Finanzrechnung

Rückstellungsspiegel

Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 und Bestätigungsvermerk (nur elektronisch)

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf stellt gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den beigefügten, vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2012 i.d.F. vom 17.08.2016 fest:

 

  1. Ergebnisrechnung

 

Nr. 28: Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen                   236.182,01 €

Nr. 37: Jahresüberschuss                                                                                               236.182,01 €

Nr.  39: Ergebnisvortrag                                                                                                 236.182,01 €

 

  1. Finanzrechnung

 

Nr. 51: Veränderung der Forderungen geg. dem Amt                     -137.012,67 €

Nr. 60 Forderungen geg. dem Amt aus dem

Zahlungsmittelbestand zum 31.12. des Haushaltsjahres                   697.356,85 €

 

  1. Bilanz

 

Passivseite Nr. 1 Eigenkapital                                                                     6.187.917,84 €

Bilanzsumme                                                                                                  10.369.393,85 €                                                                             

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

( x) Keine

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung