Bebauungsplan Nr. 26.1, 2. Änderung, Gewerbegebiet südlich der B 105 in Sievershagen, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Betreff
Bebauungsplan Nr. 26.1, 2. Änderung, Gewerbegebiet südlich der B 105 in Sievershagen, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
VO/BV/70-0595/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

 

Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 26.1 der Gemeinde Lambrechtshagen in der Fassung der 1. Änderung ist am 06.11.2014 in Kraft getreten. Mit Datum vom 09.06.2016 hat die Gemeinde in ihrer Sitzung die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes beschlossen.

Mit der 2. Änderung wird der Plangeltungsbereich in westlicher Richtung um die Flurstücke 30/71, 30/38, 30/70, 30/72, 30/73, 30/74, 30/75, 28/16, 28/36, 28/108 (ca. 0,72 ha) erweitert.

Der B-Plan kann aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche westlich des Plangeltungsbereichs des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 26.1 in der Fassung der 1. Änderung als Gewerbefläche dargestellt.

Während des Auslegungszeitraumes besteht für Jedermann die Möglichkeit, Stellung zum Entwurf zu nehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen

 

1                    Planzeichnung

2                    Begründung

3                    Auszug Beschluss einer außerplanmäßigen Ausgabe v. 09.06.2016

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt:

 

 

  1. Die Entwürfe zur 2. Änderung des o.g. Bebauungsplanes, Teil A: Planzeichnung und Teil B: Text sowie zur Begründung werden gebilligt.

 

  1. Die Entwürfe sind mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und den betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme zuzuschicken.

 

  1. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

  1. Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage 3, Auszug Beschluss einer außerplanmäßigen Ausgabe v. 09.06.2016)

                                          

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung