Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Bau von Straßen, Wegen und Plätzen

Betreff
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für den Bau von Straßen, Wegen und Plätzen
Vorlage
VO/FV/60-0856/2016
Aktenzeichen
I 25
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

§ 5 Absatz 2 Nr. 3 der Ausbaubeitragssatzung bzw. die pauschale 50 Meter-Tiefenbegrenzung ist aufgrund der aktuellen Rechtsprechung zu überarbeiten. Betroffen sind ausschließlich Grundstücke in Randlagen, die im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) gelegen sind und mit einer Restfläche in den Außenbereich (§ 35 BauGB) hineinreichen. Bislang wurden diese Grundstücke pauschal bis zu einer Tiefe von 50 m wie Bauland einbezogen (siehe ehem. Satzungsmuster des Städte- und Gemeindetages MV), was dazu geführt hat, dass bei sehr tiefen Grundstücken oftmals zu viel „Innenbereichfläche“ angesetzt wurde.

Die für die jeweilige Gemeinde geltende Tiefe musste daraufhin entsprechend der ortsüblichen Bebauungstiefe (Ende der letzten Bebauung zuzüglich bauakzessorische Nutzung) durch ein aufwändiges Verfahren ermittelt werden, wobei dies oftmals Gegenstand von Klageverfahren war. Eine fehlerhaft ermittelte Tiefenbegrenzung führt zu einer fehlerhaften Beitragsverteilung, wodurch die Satzung nichtig werden und die Gemeinde im Klageverfahren unterliegen würde. Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Bebauungstiefen innerhalb der Ortsteile einer Gemeinde ist es praktikabler von einer festen, pauschalen Tiefenbegrenzung in der Satzung Abstand zu nehmen bzw. diese anlagebezogen zu ermitteln und anzuwenden.

Dementsprechend ist die Satzung überarbeitet worden.

 

Anlage

Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Kritzmow über die Erhebung von Beiträgen für den Bau von Straßen, Wegen und Plätzen

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt die anbei liegende Satzungsänderung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 ( X ) Keine

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung