Problembeschreibung/Begründung:
Die
Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 26.04.2016 den Städtebaulichen
Vertrag über die Vorbereitung, Durchführung und anteilige Übernahme der Kosten
städtebaulicher Maßnahmen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 20, Mischgebiet
„Am Karauschensoll“ beschlossen. Der Vertrag wurde am 02.06 / 09.06.2016
zwischen der Gemeinde Kritzmow und dem zu diesem Zeitpunkt verhandelnden
Vorhabenträger / Investor MGR
Immobilienverwaltung Eins Stiftung & Co. KG, c/o Norma Lebensmittelbetrieb
Stiftung & Co. KG, Loitzer Straße 23a, 17109 Demmin abgeschlossen
(Anlage 1).
Inzwischen
beabsichtigt der o.g. Investor das von der Gemeinde Kritzmow zur Errichtung
eines Lebensmittelnahversorgungsbetriebes erworbene Grundstück sowie die
Erschließungsaufgabe an einem neuen Investor, der W & W Immobilienverwaltungs III GbR, vertreten durch die
Gesellschafter Reiko Weber und Sascha Westendorf, Alter Holzhafen 17 b, 23966
Wismar zu übertragen.
Mit dem Wechsel des Investors wird eine 1. Änderung des Städtebaulichen
Vertrages notwendig. Gemäß § 11 BauGB sowie § 9 (9.1) Städtebaul. Vertrag
bedarf die Vertragsänderung oder- ergänzung zu Ihrer Rechtswirksamkeit der
Schriftform. Alle weiteren Vertragsinhalte bleiben unberührt.
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Kritzmow
beschließt die 1. Änderung des Städtebaulichen Vertrages vom 02.06 / 09.06.2016
(Anlage 1). Die Änderung betrifft den Wechsel des Investors von der MGR
Immobilienverwaltung Eins Stiftung & Co. KG zu der W & W Immobilienverwaltungs III GbR, Alter Holzhafen 17 b, 23966
Wismar. (Anlage 2)
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Ja, abweichend vom Haushaltsplan
außerplanmäßige Einnahme für
die Errichtung der Lichtsignalanlage. Die Ausgabe erfolgt entsprechend der
Berechnung durch das Straßenbauamt Stralsund und ist gesondert zu planen.
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |