1. Änderung des Städtebaulichen Vertrages vom 02.06. /09.06.2016, Bebaungsplan Nr. 20, Mischgebiet "Am Karauschensoll"

Betreff
1. Änderung des Städtebaulichen Vertrages vom 02.06. /09.06.2016, Bebaungsplan Nr. 20, Mischgebiet "Am Karauschensoll"
Vorlage
VO/BV/60-0854/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 26.04.2016 den Städtebaulichen Vertrag über die Vorbereitung, Durchführung und anteilige Übernahme der Kosten städtebaulicher Maßnahmen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 20, Mischgebiet „Am Karauschensoll“ beschlossen. Der Vertrag wurde am 02.06 / 09.06.2016 zwischen der Gemeinde Kritzmow und dem zu diesem Zeitpunkt verhandelnden Vorhabenträger / Investor MGR Immobilienverwaltung Eins Stiftung & Co. KG, c/o Norma Lebensmittelbetrieb Stiftung & Co. KG, Loitzer Straße 23a, 17109 Demmin abgeschlossen (Anlage 1).

 

Inzwischen beabsichtigt der o.g. Investor das von der Gemeinde Kritzmow zur Errichtung eines Lebensmittelnahversorgungsbetriebes erworbene Grundstück sowie die Erschließungsaufgabe an einem neuen Investor, der W & W Immobilienverwaltungs III GbR, vertreten durch die Gesellschafter Reiko Weber und Sascha Westendorf, Alter Holzhafen 17 b, 23966 Wismar zu übertragen.

 

Mit dem Wechsel des Investors wird eine 1. Änderung des Städtebaulichen Vertrages notwendig. Gemäß § 11 BauGB sowie § 9 (9.1) Städtebaul. Vertrag bedarf die Vertragsänderung oder- ergänzung zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Alle weiteren Vertragsinhalte bleiben unberührt.

 

Anlagen

  1. Städtebaulicher Vertrag vom 02.06/ 09.06.2016
  2. Städtebaulicher Vertrag - Entwurf

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Kritzmow beschließt die 1. Änderung des Städtebaulichen Vertrages vom 02.06 / 09.06.2016 (Anlage 1). Die Änderung betrifft den Wechsel des Investors von der MGR Immobilienverwaltung Eins Stiftung & Co. KG zu der W & W Immobilienverwaltungs III GbR, Alter Holzhafen 17 b, 23966 Wismar. (Anlage 2)

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (X) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

außerplanmäßige Einnahme für die Errichtung der Lichtsignalanlage. Die Ausgabe erfolgt entsprechend der Berechnung durch das Straßenbauamt Stralsund und ist gesondert zu planen.

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung