Beschluss über die Umsetzung des Vorhabens „Ländlicher Wegebau Gemeinde Pölchow, Buchholzer Weg 2. BA“

Betreff
Beschluss über die Umsetzung des Vorhabens „Ländlicher Wegebau Gemeinde Pölchow, Buchholzer Weg 2. BA“
Vorlage
VO/BV/50-0372/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Die im Jahr 2015 mit einem ersten Bauabschnitt (1. BA) begonnene Sanierung des Buchholzer Wegs soll in einem zweiten Bauabschnitt (2. BA) abgeschlossen werden. Wie im 1. BA soll ein neuer Straßenaufbau in einer Ausbaubreite entsprechend Bestand (ca. 3,00 m) hergestellt werden. Die vorhandene Entwässerungsmulde wird nach Bedarf neu profiliert.

 

Für die Umsetzung des Vorhabens im Jahr 2017 beantragt die Gemeinde eine Zuwendung nach der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) beim Landkreis Rostock, zugleich wurde das Vorhaben als Projektidee für eine LEADER-Förderung eingereicht.

 

Die  Planungsleistungen für die Erarbeitung der Antragsunterlagen bis zur Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) hat das Ingenieurbüro Jörn Meyer aus Rostock erbracht, welches schon den 1. BA planerisch begleitet hat und für verschiedene weitere Projekte im Gemeindegebiet tätig war. Für die ersten Planungsleistungen hat die Gemeinde 10.000,00 € im Produktsachkonto 54100.0960.P4 „Buchholzer Weg grundhafter Ausbau“ eingestellt.

 

Für das Vorhaben insgesamt wurden Bau- und Planungskosten in Höhe von 168.658,70 € ermittelt. Es ist zu beschließen, dass die Gemeinde Pölchow das Vorhaben entsprechend der beigefügten Planung umsetzen wird. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2017 vorzusehen.

 

Anlagen

  1. Erläuterungsbericht
  2. Übersichtsplan
  3. Lageplan
  4. Regelquerschnitt
  5. Kostenschätzung

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pölchow beschließt die Umsetzung des Vorhabens Ländlicher Wegebau Gemeinde Pölchow, Buchholzer Weg 2. BA“ entsprechend beigefügter Entwurfsplanung.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X) Ja, erstmals in Folgejahren 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeisterin

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung