Problembeschreibung/Begründung:
Die Gemeinde Papendorf stellt zur Zeit den Bebauungsplan Nr. 9b Gewerbegebiet "Sandkrug nordwestlicher Teil" auf. Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist der Ansiedlungs- bzw. Umsiedlungsbedarf von Unternehmen sowie die konkrete Perspektive, einen Einzelhandelsbetrieb an zentraler Stelle im Gemeindegebiet ansiedeln zu können. Da bisher keine verbrauchernahe Versorgungseinrichtung für die Einwohner im Gemeindegebiet vorhanden ist, hat eine solche Ansiedlung eine hohe Priorität innerhalb der gemeindlichen Entwicklungsziele. Da der Einzelhandelsbetrieb eine Verkaufsfläche von 1000 m² besitzt, ist die Ansiedlung nur in einem sonstigen Sondergebiet nach § 11 BauNVO zulässig. Da sich der Bebauungsplan nach § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickeln muss, soll im Rahmen der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes ein Teil der im geltenden Plan dargestellten gewerblichen Bauflächen in ein Sondergebiet "Einzelhandel" umgewidmet werden. Darüber hinaus werden die ursprünglich vorgesehen Entwicklungsziele an die durch den Bau der L132 geänderten räumlichen Gegebenheiten angepasst. Inhaltliche Änderungen ergeben sich dadurch nicht.
Anlagen
Übersichtsplan des Geltungsbereichs; Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung (Stand: 28.06.2016)
Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Papendorf beschließt die Aufstellung
der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß §§ 2 und 5 i.V.m. § 1 Abs. 8
BauGB. Ziel ist die Anpassung des Flächennutzungsplanes an die geänderten
Planungsziele für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich. Es handelt
sich im Wesentlichen um eine Umwidmung einer Teilfläche der dargestellten gewerblichen
Baufläche im Gewerbegebiet Sandkrug in ein Sondergebiet
"Einzelhandel" sowie die Anpassung der Flächendarstellungen an die
inzwischen fertiggestellte L 132. Die Änderung erfolgt parallel zur Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 9b Gewerbegebiet "Sandkrug - nordwestlicher
Teil".
2.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.
3.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf billigt den anliegenden Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans sowie den Vorentwurf der Begründung dazu (s. Anlage). Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
4.
Mit dem Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplans soll die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Keine
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |