1. Änderung der Innenbereichssatzung Klein Schwaß, Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Betreff
1. Änderung der Innenbereichssatzung Klein Schwaß, Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Vorlage
VO/BV/60-0843/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

 

Mit der Satzungsänderung wird Baurecht für ein unbebautes Grundstück südlich der Wilsener Straße in Klein Schwaß zw. den Wohngrundstücken Wilsener Straße 11 und 11a hergestellt.

Im Änderungsverfahren wurden die geordnete Regenwasserableitung, der Nachweis eines ausreichenden naturschutzrechtlichen Ausgleichs und die Sicherung eines angemessenen Umgebungsschutzes für das Baudenkmal Wilsener Str. 11 thematisiert.

Die Regenwasserableitung wird aufgrund des satzungsbedingt zu erhaltenden großen Freiflächenanteils durch örtliche Versickerung gewährleistet. In der Begründung zur Änderungssatzung wurden entsprechende Hinweise ergänzt.

Der Naturschutzausgleich wurde auf der methodischen Grundlage der „Hinweise zur Eingriffsregelung“ nachgewiesen.

Die Denkmalbelange wurden durch Abstimmung und Festsetzung einer entsprechenden Baufreihaltefläche einvernehmlich berücksichtigt und in der Begründung zur Änderungssatzung entsprechend gewürdigt.

 

Der Gemeindevertretung wird empfohlen, die Änderungssatzung mit den entsprechenden Änderungen gegenüber der Entwurfsfassung v. 04.12.15 zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen

Anlage 1: Abwägung

Anlage 2: Planzeichnung

Anlage 3: Begründung

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die zum Satzungsentwurf v. 04.12.2015 vorgebrachten Anregungen wurden von der Gemeindevertretung mit dem Ergebnis gemäß Anlage 1 geprüft.

Aufgrund des § 34 (4) Nr. 3 des Baugesetzbuchs in der aktuellen Fassung beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung der Innenbereichssatzung Klein Schwaß (Anlage 2).

Die Begründung zu der Satzungsänderung wird gebilligt (Anlage 3).

Die 1. Änderung der Innenbereichssatzung Klein Schwaß ist durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (x) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

Herr Kaiser

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter Bauverwaltung

Herr Breitrück

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung

Frau Dr. Simon