Problembeschreibung/Begründung:
Mit der
Satzungsänderung wird Baurecht für ein unbebautes Grundstück südlich der
Wilsener Straße in Klein Schwaß zw. den Wohngrundstücken Wilsener Straße 11 und
11a hergestellt.
Im
Änderungsverfahren wurden die geordnete Regenwasserableitung, der Nachweis
eines ausreichenden naturschutzrechtlichen Ausgleichs und die Sicherung eines
angemessenen Umgebungsschutzes für das Baudenkmal Wilsener Str. 11
thematisiert.
Die
Regenwasserableitung wird aufgrund des satzungsbedingt zu erhaltenden großen
Freiflächenanteils durch örtliche Versickerung gewährleistet. In der Begründung
zur Änderungssatzung wurden entsprechende Hinweise ergänzt.
Der
Naturschutzausgleich wurde auf der methodischen Grundlage der „Hinweise zur
Eingriffsregelung“ nachgewiesen.
Die Denkmalbelange
wurden durch Abstimmung und Festsetzung einer entsprechenden Baufreihaltefläche
einvernehmlich berücksichtigt und in der Begründung zur Änderungssatzung
entsprechend gewürdigt.
Der Gemeindevertretung wird empfohlen, die Änderungssatzung mit den
entsprechenden Änderungen gegenüber der Entwurfsfassung v. 04.12.15 zu
beschließen.
Anlagen
Anlage 1: Abwägung
Anlage 2: Planzeichnung
Anlage 3: Begründung
Beschlussvorschlag:
Die zum Satzungsentwurf v. 04.12.2015
vorgebrachten Anregungen wurden von der Gemeindevertretung mit dem Ergebnis
gemäß Anlage 1 geprüft. |
Aufgrund des § 34 (4) Nr. 3 des
Baugesetzbuchs in der aktuellen Fassung beschließt die Gemeindevertretung die
1. Änderung der Innenbereichssatzung Klein Schwaß (Anlage 2). Die Begründung zu der Satzungsänderung
wird gebilligt (Anlage 3). |
Die 1. Änderung der Innenbereichssatzung Klein Schwaß ist durch
ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen. |
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes
________________ |
_______________________ |
_____________________ |
Einvernehmen erteilt Bürgermeister Herr Kaiser |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bauverwaltung Herr Breitrück |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung Frau Dr. Simon |