Problembeschreibung/Begründung:
Die 2. Änderung des B-Plans „Weitenmoor“ dient der Nutzbarmachung der
rückwärtigen Grundstücksbereiche auf den Grundstücken Satower Straße 50 - 54 in
Kritzmow. Sie beinhaltet eine Verschiebung der rückwärtigen Baugrenze um 11 m
(auf 66 m Straßenabstand).
Der Planentwurf v. 04.02.2016 durchlief im Zeitraum 04, 05 / 2016 die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.
Die Bürger haben sich zu der Planänderung nicht geäußert. Die an der
Planänderung beteiligten Behörden haben der Planung ohne weitere Anregungen
oder Bedenken zugestimmt. Auch die Abstimmung mit den Nachbargemeinden war
einvernehmlich.
Über die in der
Planbegründung dargelegten abwägungsrelevanten Sachverhalte hinaus bedarf es
deshalb keiner zusätzlichen Abwägungsentscheidung über Anregungen oder Bedenken
zu der Planänderung.
Anlagen
Anlage 1: Planzeichnung (Teil A)
Anlage 2: Begründung
Beschlussvorschlag:
Aufgrund des § 10
des Baugesetzbuchs (BauGB) in der aktuellen Fassung, beschließt die Gemeindevertretung die 2. Änderung
des B-Plans Nr. 01 für das Gebiet „Weitenmoor“ in Kritzmow, betreffend die
Grundstücke Satower Straße 50 – 54 ,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) als Satzung (Anlage 1). Die
Begründung zu der 2. Änderung des B-Plans Nr. 01 wird gebilligt (Anlage 2). |
Die Satzung über
die 2. Änderung des B-Plans Nr. 01 ist durch ortsübliche Bekanntmachung
dieses Beschlusses in Kraft zu setzen. |
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister Herr Kaiser |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter Bauverwaltung Herr Breitrück |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung Frau Dr. Simon |