Information zur Ergänzung der Plangenehmigung zum Bahnübergang Huckstorf

Betreff
Information zur Ergänzung der Plangenehmigung zum Bahnübergang Huckstorf
Vorlage
IV/BV/50-0371/2016
Art
Informationsvorlagen

Sachverhalt:

Die Deutsche Bahn AG hat im 4. Quartal 2014 den Bahnübergang Huckstorf umgestaltet. Nach Abschluss der Arbeiten zeigte sich, dass für den Zugang zum Bahnübergang in Richtung Bützow nur noch die vorhandene Treppe bleibt.

 

Bisher nutzten Rollstuhlfahrer, Senioren mit Rollatoren und Mütter mit Kinderwagen einen ausgetretenen Pfad neben den Gleisen, um den Bahnsteig ohne Überwindung von Stufen zu erreichen. Dieser inoffizielle barrierefreie Zugang ist nach der Geländeprofilierung und dem Errichten von Absperrungen nicht mehr möglich.

 

Daraufhin wandte sich die Gemeinde an das Eisenbahnbundesamt mit der Bitte um Unterstützung. Die Ergänzung der Plangenehmigung für eine behindertengerechte Zuwegung wurde nun erteilt. Damit liegen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Baumaßnahme vor.

 

Die DB Netz AG als Vorhabenträger erstellt gegenwärtig die Ausführungsplanung und hat eine Realisierung der Baumaßnahme für das 4. Quartal 2016 in Aussicht gestellt. Der Gemeinde Pölchow entstehen keine Kosten. 

Anlagen (nur digital bereitgestellt):

Anlage 1 - 1. Ergänzung zum Plangenehmigungsbeschluss

Anlage 2 - Erläuterungsbericht

Anlagen 3.1 und 3.2 - Zeichnung