Problembeschreibung/Begründung:
Es ist vorgesehen, die Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Gauswisch“ der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen in der Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen am 30.06.2016 zu beschließen. Für die Übernahme der Kosten der Bauleitplanung im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2, „Gauswisch“ wird ein Städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB mit dem Investor geschlossen. Der Städtebauliche Vertrag ist nunmehr zu beschließen.
Anlagen
Entwurf Städtebaulicher Vertrag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt einen Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme aller im Zusammenhang mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2, „Gauswisch“ der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen entstehenden Kosten durch den Investor.
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Ja, abweichend vom Haushaltsplan
(außerplanmäßige Einnahme zur Finanzierung der
städtebaulichen Planung)
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |