Zweite Satzung zur Änderung der Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen (Hebesatz-Satzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Betreff
Zweite Satzung zur Änderung der Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen (Hebesatz-Satzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
Vorlage
VO/FV/20-0672/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Schlüsselzuweisungen und Umlagegrundlagen z.B. für die Amts- und Kreisumlage werden unter Berücksichtigung der landesdurchschnittlichen Hebesätze berechnet und festgesetzt. Das hat zur Folge, dass Gemeinden, deren Hebesätze unter dem Landesdurchschnitt liegen, weniger Schlüsselzuweisungen erhalten und mehr Umlagen zahlen müssen, als aufgrund der tatsächlichen Steuereinnahmen erforderlich wären.

 

Während die Hebesätze der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen seit Jahren unverändert sind (nur Grundsteuer B wurde 2013 angehoben), ist im Landesdurchschnitt eine deutliche Steigerung bei allen Steuerarten zu verzeichnen.

Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar:

 

 

Elmenhorst/ Lichtenhagen

Landesdurchschnitt                                                           für kreisangehörige Gemeinden

Elmenhorst/ Lichtenhagen

 

 seit 2013(2010)

2011

2015

2016

2017

Vorschlag ab 2017

Grundsteuer A

250%

249%

276%

282%

292%

280%

Grundsteuer B

350%

324%

350%

354%

365%

360%

Gewerbesteuer

300%

298%

318%

322%

330%

325%

 

 

Durch die unter dem Landesdurchschnitt liegenden Hebesätze „verzichtet“ die Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen 2016 auf ca. 55.000 EUR (2017 auf ca. 87.000 EUR) Steuereinnahmen. Bei der Berechnung der Umlagen wird dieser Betrag jedoch als erzielte Einnahme berücksichtigt, wodurch höhere Umlagen zu entrichten sind (im aktuellen Haushaltsjahr 37.857 EUR, 2017 bereits 49.292 EUR, nach Anpassung nur noch ca. 10.000 EUR).

 

Damit die Gemeinde ihr mit der Eröffnungsbilanz festgestelltes kommunales Vermögen erhalten, die kommunale Infrastruktur weiter verbessern sowie Mittel für freiwillige Aufgaben zur Verfügung stellen kann, ist es erforderlich, ausgeglichene Haushalte vorzulegen. Dazu sind nicht nur die Ausgaben zu betrachten, sondern das Augenmerk ist dabei auch auf das mögliche  Einnahmepotential zu richten. Deshalb sollten mit Wirkung ab 2017 die Hebesätze, wie vom Finanzausschuss vorgeschlagen, erhöht werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen

Zweite Satzung zur Änderung der Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen (Hebesatz-Satzung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen)

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt die anliegende Zweite Satzung zur Änderung der Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(X) Ja, erstmals in Folgejahren 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung