Problembeschreibung/Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Warnow-West hat den Jahresabschluss 2012 der Gemeinde Ziesendorf gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem anschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Prüfvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 GemHVO ist gegeben.
Der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 GemHVO-Doppik ist gegeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.05.2016 der Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf empfohlen, den Jahresabschluss der Gemeinde Ziesendorf zum 31.12.2012 i.d.F. vom 23.05.2016 festzustellen.
Anlagen
Jahresabschluss der Gemeinde Ziesendorf per 31.12.2012 bestehend aus
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Teilrechnungen (nur elektronisch)
Bilanz
Anhang mit Anlagen (nur elektronisch)
Anlagenübersicht
Forderungsübersicht
Verbindlichkeitenübersicht
Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden
Haushaltsermächtigungen
Bestimmung des Vortrages für die Finanzrechnung
Rückstellungsspiegel
Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 und Bestätigungsvermerk (nur elektronisch)
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf stellt gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV M-V den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2012 i.d.F. vom 23.05.2016 fest:
Ziffer 28: Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 106.248,00 €
Ziffer 32: Einstellung in die Rücklage für Belastungen aus
dem kommunalen Finanzausgleich 106.248,00 €
Ziffer 37: Jahresergebnis 0,00 €
Ziffer 51 Veränderung der Forderungen geg. dem Amt -206.493,05 €
Ziffer 60 Forderungen gegenüber dem Amt aus dem
Zahlungsmittelbestand zum 31.12. des Haushaltsjahres 896.644,11 €
Passivseite Ziffer 1 Eigenkapital 3.894.877,16 €
Bilanzsumme 5.160.544,49 €
Finanzielle
Auswirkungen
(x ) Keine
( ) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
( ) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über- /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)
( ) Ja, erstmals in
Folgejahren
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |