Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012

Betreff
Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012
Vorlage
VO/FV/80-0458/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Warnow-West hat den Jahresabschluss 2012 der Gemeinde Ziesendorf gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem anschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Prüfvermerk erteilt. Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

Der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 GemHVO ist gegeben.

Der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 GemHVO-Doppik ist gegeben.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.05.2016 der Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf empfohlen, den Jahresabschluss der Gemeinde Ziesendorf zum 31.12.2012 i.d.F. vom 23.05.2016 festzustellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen

Jahresabschluss der Gemeinde Ziesendorf per 31.12.2012 bestehend aus

Ergebnisrechnung

Finanzrechnung

Teilrechnungen (nur elektronisch)

Bilanz

Anhang mit Anlagen (nur elektronisch)

                Anlagenübersicht

                Forderungsübersicht

                Verbindlichkeitenübersicht

                Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden

                Haushaltsermächtigungen

                Bestimmung des Vortrages für die Finanzrechnung

                Rückstellungsspiegel

Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 und Bestätigungsvermerk (nur elektronisch)

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf stellt gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 KV  M-V den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2012 i.d.F. vom 23.05.2016 fest:

 

  1. Ergebnisrechnung

 

Ziffer 28: Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen    106.248,00 €

Ziffer 32: Einstellung in die Rücklage für Belastungen aus

dem kommunalen Finanzausgleich                                                         106.248,00 €

Ziffer 37: Jahresergebnis                                                                                                       0,00 €

 

  1. Finanzrechnung

 

Ziffer 51 Veränderung der Forderungen geg. dem Amt                -206.493,05 €

Ziffer 60 Forderungen gegenüber dem Amt aus dem

Zahlungsmittelbestand zum 31.12. des Haushaltsjahres                896.644,11 €

 

  1. Bilanz

 

Passivseite Ziffer 1 Eigenkapital                                                                              3.894.877,16 €

Bilanzsumme                                                                                                  5.160.544,49 €                                                 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(x ) Keine

( ) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

( ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über-   /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)

( ) Ja, erstmals in Folgejahren 

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung