Problembeschreibung/Begründung:
Gemäß § 48 Abs. 3 Nr. 4 KV M-V sind in Ausnahmefällen Planabweichungen möglich, wenn die Planabweichungen erst nach Ablauf des Haushaltsjahres im Zuge der Abschlussarbeiten bekannt werden. Die Aufwendungen werden im Zuge des Jahresabschlusses gebilligt.
Die überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen ergaben sich im Zuge der Abschlussarbeiten.
Mehraufwendungen bei Sach- und Dienstleistungen resultieren aus dem Gemeindezentrum. Die Herstellung der Außenwand für den Ostflügel des Gutshauses wurde als Investition geplant, es handelte sich jedoch als Aufwand.
Mangels Erfahrungswerten wurden die Abschreibungen im Haushaltsplan zu niedrig angesetzt.
Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen ist gegeben.
In der Anlage sind die einzelnen Überschreitungen und die jeweiligen Deckungsmittel aufgeführt und detailliert erläutert.
Anlagen
Aufstellung der überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Jahresabschluss 2012
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf beschließt Haushaltsüberschreitungen im Jahresabschluss 2012 in Höhe von
Teilhaushalt 1: 2.833,30 €,
Teilhaushalt 2: 31,76 €,
Teilhaushalt 3: 26.114,64 €,
Teilhaushalt 4: 28.412,18 € sowie
Teilhaushalt 4: 5.779,47 €.
Die Deckung steht als Mehrertrag/Mehreinzahlung bzw. Minderaufwand/ Minderauszahlung zur Verfügung.
Finanzielle
Auswirkungen
() Keine
( ) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
(x) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(siehe Anlage)
( ) Ja, erstmals in
Folgejahren
________________ |
_______________________ |
_____________________ |
Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |