Beschluss von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Jahresabschluss 2012

Betreff
Beschluss von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Jahresabschluss 2012
Vorlage
VO/FV/80-0457/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Gemäß § 48 Abs. 3 Nr. 4 KV M-V sind in Ausnahmefällen Planabweichungen möglich, wenn die Planabweichungen erst nach Ablauf des Haushaltsjahres im Zuge der Abschlussarbeiten bekannt werden. Die Aufwendungen werden im Zuge des Jahresabschlusses gebilligt.

Die überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen ergaben sich im Zuge der Abschlussarbeiten.

 

Mehraufwendungen bei Sach- und Dienstleistungen resultieren aus dem Gemeindezentrum. Die Herstellung der Außenwand für den  Ostflügel des Gutshauses wurde als Investition geplant, es handelte sich jedoch als Aufwand.

Mangels Erfahrungswerten wurden die Abschreibungen im Haushaltsplan zu niedrig angesetzt.

Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen ist gegeben.

In der Anlage sind die einzelnen Überschreitungen und die jeweiligen Deckungsmittel aufgeführt und detailliert erläutert. 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen

 

 

 

Aufstellung der überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Jahresabschluss 2012

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf beschließt Haushaltsüberschreitungen im Jahresabschluss 2012 in Höhe von

 

  1. überplanmäßige Aufwendungen in der Teilergebnisrechnung

 

Teilhaushalt 1:                                                           2.833,30 €,

Teilhaushalt 2:                                                                31,76 €,

Teilhaushalt 3:                                                         26.114,64 €,

Teilhaushalt 4:                                                         28.412,18 € sowie

 

 

  1. überplanmäßige Auszahlungen in der Teilfinanzrechnung

 

Teilhaushalt 4:                                                         5.779,47 €.

 

 

Die Deckung steht als Mehrertrag/Mehreinzahlung bzw. Minderaufwand/ Minderauszahlung zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

() Keine

( ) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

(x) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage)

( ) Ja, erstmals in Folgejahren 

 

 

 

 

 

________________

_______________________

_____________________

Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung