Außenbereichssatzung "Zu den Tannen" in Lichtenhagen, städtebaulicher Vertrag

Betreff
Außenbereichssatzung "Zu den Tannen" in Lichtenhagen, städtebaulicher Vertrag
Vorlage
VO/BV/20-0671/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Die Aufstellung der Außenbereichssatzung „Zu den Tannen“ wurde am 17.03.2016 in der Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschlossen. Für die Übernahme der Kosten der Bauleitplanung wird ein Städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB mit dem Investor geschlossen. Die notwendigen Kosten sind bereits im Amt Warnow-West eingegangen. Der Städtebauliche Vertrag ist nunmehr zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen

 

- Entwurf Städtebaulicher Vertrag

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt einen Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme aller im Zusammenhang mit der Aufstellung der Außenbereichssatzung „Zu den Tannen“ der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen entstehenden Kosten durch den Investor.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (X) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung