Problembeschreibung/Begründung:
Die Aufstellung der Außenbereichssatzung „Zu den Tannen“ wurde am 17.03.2016 in der Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschlossen. Für die Übernahme der Kosten der Bauleitplanung wird ein Städtebaulicher Vertrag gem. § 11 BauGB mit dem Investor geschlossen. Die notwendigen Kosten sind bereits im Amt Warnow-West eingegangen. Der Städtebauliche Vertrag ist nunmehr zu beschließen.
Anlagen
- Entwurf Städtebaulicher Vertrag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt einen Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme aller im Zusammenhang mit der Aufstellung der Außenbereichssatzung „Zu den Tannen“ der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen entstehenden Kosten durch den Investor.
Finanzielle
Auswirkungen
(X) Ja, im Rahmen des Haushaltsplanes
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |