Problembeschreibung/Begründung:
Gemäß § 4 Abs. 3
der Hauptsatzung der Gemeinde Lambrechtshagen trifft der Hauptausschuss
Entscheidungen über die
Zustimmung zu außerplanmäßigen Ausgaben je Ausgabefall innerhalb der
Wertgrenzen von 5.000 EURO bis 25.000 EURO.
Gemäß § 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V kann die Gemeindevertretung Angelegenheiten, die sie übertragen hat, jederzeit an sich ziehen. Wurde eine Angelegenheit durch die Hauptsatzung übertragen, kann die Gemeindevertretung sie nur durch Beschluss mit der Mehrheit aller Gemeindevertreter wieder an sich ziehen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Lambrechtshagen beschließt, die auf den Hauptausschuss übertragene Entscheidungszuständigkeit für folgenden Einzelfall wieder an sich zu ziehen.
- Beschluss einer außerplanmäßigen Ausgabe für die 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 26.1, Gewerbegebiet südlich der B 105 in Sievershagen
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Keine
( ) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
( ) Ja, abweichend vom
Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über- /außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“ bzw. verbale Erläuterung)
( ) Ja, erstmals in
Folgejahren
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachdienstleiterin |
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