Beschluss der Nutzungsbedingungen über die Ausübung der Angelfischerei für die Gewässer Pferdeteich, Pingelsteich und Schulteich in Kritzmow

Betreff
Beschluss der Nutzungsbedingungen über die Ausübung der Angelfischerei für die Gewässer Pferdeteich, Pingelsteich und Schulteich in Kritzmow
Vorlage
VO/OS/60-0832/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Um zukünftig die Fischerei in den genannten Gewässern für die Angler rechtssicher zu gestalten, bedarf es des Erlasses von Nutzungsbedingungen durch die Gemeinde Kritzmow als Fischereiberechtigte.

 

Anglern kann die Ausübung der Angelfischerei aufgrund eines Nutzungsvertrages übertragen werden. Dieser Nutzungsvertrag kommt mit den Fischereiberechtigten durch die Aushändigung einer Fischereierlaubnis zustande, die jeder Angler für das jeweilige zu beangelnde Gewässer zusätzlich zum Fischereischein besitzen muss. Die Ausübung des Fischfangs ohne diese Befugnis ist Fischwilderei. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine freien Angelgewässer.

 

Die Ausstellung der Fischereierlaubnis richtet sich nach dem allgemeinen Fischereirecht in Verbindung mit dem Vertragsrecht nach dem BGB. Danach stellt die Erlaubnis einen privatrechtlichen Vertrag zwischen dem Inhaber des Fischereirechts und dem die Fischerei ausübenden Angler dar.

Dafür ist ein Dokument (Fischereierlaubnis) schriftlich auszustellen.

Die Ausstellung der Fischereierlaubnis erfolgt durch den Bürgermeister und wird vom Amt Warnow-West ausgehändigt.

 

Aufgrund der Erfahrungen in den Gemeinden Stäbelow, Pölchow und Ziesendorf können die Einnahmen in einem Kalenderjahr  auf ca. 100,00 Euro geschätzt werden.

 

Anlagen

  • Nutzungsbedingungen über die Ausübung der Angelfischerei für die Gewässer der Gemeinde Kritzmow
  • Lageplan (Luftbild)

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Nutzungsbedingungen über die Ausübung der Angelfischerei für die Gewässer Pferdeteich, Pingelsteich und Schulteich in Kritzmow.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

( X ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

ca. 100,00 Euro Einnahmen im Kalenderjahr

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung