Problembeschreibung/Begründung:
Um zukünftig die Fischerei in den genannten Gewässern für die Angler rechtssicher zu gestalten, bedarf es des Erlasses von Nutzungsbedingungen durch die Gemeinde Kritzmow als Fischereiberechtigte.
Anglern kann die Ausübung der Angelfischerei aufgrund eines Nutzungsvertrages übertragen werden. Dieser Nutzungsvertrag kommt mit den Fischereiberechtigten durch die Aushändigung einer Fischereierlaubnis zustande, die jeder Angler für das jeweilige zu beangelnde Gewässer zusätzlich zum Fischereischein besitzen muss. Die Ausübung des Fischfangs ohne diese Befugnis ist Fischwilderei. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine freien Angelgewässer.
Die Ausstellung der Fischereierlaubnis richtet sich nach dem allgemeinen Fischereirecht in Verbindung mit dem Vertragsrecht nach dem BGB. Danach stellt die Erlaubnis einen privatrechtlichen Vertrag zwischen dem Inhaber des Fischereirechts und dem die Fischerei ausübenden Angler dar.
Dafür ist ein Dokument (Fischereierlaubnis) schriftlich auszustellen.
Die Ausstellung der Fischereierlaubnis erfolgt durch den Bürgermeister und wird vom Amt Warnow-West ausgehändigt.
Aufgrund der Erfahrungen in den Gemeinden Stäbelow, Pölchow und Ziesendorf können die Einnahmen in einem Kalenderjahr auf ca. 100,00 Euro geschätzt werden.
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Nutzungsbedingungen über die Ausübung der Angelfischerei für die Gewässer Pferdeteich, Pingelsteich und Schulteich in Kritzmow.
Finanzielle
Auswirkungen
( X ) Ja, abweichend
vom Haushaltsplan
ca. 100,00 Euro Einnahmen im Kalenderjahr
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Einvernehmen
erteilt Bürgermeister |
fachliche
Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche
Richtigkeit Fachdienstleiterin
Finanzverwaltung |