Bebauungsplan Nr. 26.1, 2. Änderung, Gewerbegebiet südlich der B 105, Aufstellungsbeschluss

Betreff
Bebauungsplan Nr. 26.1, 2. Änderung, Gewerbegebiet südlich der B 105, Aufstellungsbeschluss
Vorlage
VO/BV/70-0576/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Der B-Plan kann aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche westlich des Planungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 26.1 in der Fassung der 1. Änderung als Gewerbefläche dargestellt. Die Entwicklung der Gewerbefläche südlich der B 105 in Sievershagen ist im Interesse der Gemeinde und hat keine negativen Auswirkungen auf die Infrastruktur. Die Übernahme der Kosten zur Erstellung des B-Planes und der Erschließung regelt der städtebauliche Vertrag.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen

- Übersichtsplan

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt:

 

1.            Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes B 26.1, Gewerbegebiet südlich der B 105, in der Fassung der 1. Änderung soll in westlicher Richtung um die Flurstücke 30/71, 30/38, 30/70, 30/72, 30/73, 30/74, 30/75, 28/16, 28/36 und 28/108 (ca. 0,72 ha) erweitert werden.

 

2.            Es werden folgende Planänderungsziele angestrebt:

·         Erweiterung des Gewerbegebietes, um mit dem Baurecht für Gewerbebauten eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern.

·         Verlängerung der Planstraße A, um die Erschließung der einzelnen Grundstücke zu verbessern.

 

3.            In Anwendung des § 13a des BauGB wird das beschleunigte Verfahren durchgeführt. Von einer Umweltprüfung und dem Umweltbericht wird abgesehen. Der Plangeltungsbereich ist im gültigen Flächennutzungsplan als Gewerbefläche (GE) dargestellt.

 

4.            Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB soll in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt werden.

 

5.            Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (Aushang, Internet und Informationsblatt des Amtes Warnow-West – Der Landbote).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

(X) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(Für die Übernahme der Kosten der Bauleitplanung wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Investor geschlossen.

 

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung