Problembeschreibung/Begründung:
Das Gemeindezentrum
in Elmenhorst wurde Ende 2012 zur verschiedenartigen Nutzung umgebaut, um das soziale und kulturelle Leben
in der Gemeinde zu fördern. Da noch keine Erfahrungswerte und Kosten für den
Betrieb des Gemeindezentrums vorlagen, wurden aufgrund von Vergleichswerten und
Schätzungen im Mai 2013 die Nutzungsentgelte festgelegt, um zu einem späteren
Zeitpunkt aufgrund des dann bekannten Nutzungsumfangs konkret kalkulieren zu
können.
Die vor Ort
dokumentierten Zeiten sind lückenhaft, nur anhand von Einzahlungen konnten
Nutzungen nachvollzogen werden. Diese Erkenntnisse, zusammen mit weiteren
Aspekten aus dem laufenden Betrieb sowie die tatsächlich entstandenen Kosten im
Haushaltsjahr 2015 sind in die vorliegende
Kalkulation eingeflossen.
Die verschiedenen
Nutzungsarten spiegeln sich in der Festlegung der drei Nutzergruppen wider. Mit
den gemieteten Räumlichkeiten stehen den Nutzern auch die Flure, die
Sanitärräume und der Parkplatz zur Verfügung.
Bei den beiden
Sälen, ist die mögliche Nutzung des Beamers im Entgelt enthalten.
Die vorgeschlagenen
Nutzungsentgelte sind nicht kostendeckend. Alle Nutzer leisten lediglich einen
anteiligen finanziellen Beitrag zu den Kosten des Gemeindezentrums (siehe
Anlage 2). Um die Mehraufwendungen insbesondere für die Vereine auszugleichen
wird die Gemeinde ca. 90% der tatsächlichen Kosten im Rahmen ihrer freiwilligen
Aufgaben und ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit aufwenden.
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 31.05.2016 empfohlen, dass Nutzungsentgelt für die Vereine auf 3,00 € je TN/Monat anzuheben.
Anlagen
1 - Entgeltordnung
2 - Vorschlag Nutzungsentgelte je Nutzergruppe
3 - Mietkalkulation Räume
4 - Mietkalkulation Beamer
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt die Entgeltordnung zur Erhebung von Nutzungsentgelten für das Gemeindezentrum der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen auf Grundlage der dem Beschluss beigefügten Kalkulation.