Beschluss der Entgeltordnung für das Gemeindezentrum der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen

Betreff
Beschluss der Entgeltordnung für das Gemeindezentrum der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen
Vorlage
VO/OS/20-0669/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

 

Das Gemeindezentrum in Elmenhorst wurde Ende 2012 zur verschiedenartigen Nutzung  umgebaut, um das soziale und kulturelle Leben in der Gemeinde zu fördern. Da noch keine Erfahrungswerte und Kosten für den Betrieb des Gemeindezentrums vorlagen, wurden aufgrund von Vergleichswerten und Schätzungen im Mai 2013 die Nutzungsentgelte festgelegt, um zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund des dann bekannten Nutzungsumfangs konkret kalkulieren zu können.

Die vor Ort dokumentierten Zeiten sind lückenhaft, nur anhand von Einzahlungen konnten Nutzungen nachvollzogen werden. Diese Erkenntnisse, zusammen mit weiteren Aspekten aus dem laufenden Betrieb sowie die tatsächlich entstandenen Kosten im Haushaltsjahr 2015 sind  in die vorliegende Kalkulation eingeflossen.

Die verschiedenen Nutzungsarten spiegeln sich in der Festlegung der drei Nutzergruppen wider. Mit den gemieteten Räumlichkeiten stehen den Nutzern auch die Flure, die Sanitärräume und der Parkplatz zur Verfügung.

Bei den beiden Sälen, ist die mögliche Nutzung des Beamers im Entgelt enthalten.    

Die vorgeschlagenen Nutzungsentgelte sind nicht kostendeckend. Alle Nutzer leisten lediglich einen anteiligen finanziellen Beitrag zu den Kosten des Gemeindezentrums (siehe Anlage 2). Um die Mehraufwendungen insbesondere für die Vereine auszugleichen wird die Gemeinde ca. 90% der tatsächlichen Kosten im Rahmen ihrer freiwilligen Aufgaben und ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit aufwenden.

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 31.05.2016 empfohlen, dass Nutzungsentgelt für die Vereine auf 3,00 € je TN/Monat anzuheben.

Anlagen

1 - Entgeltordnung

2 - Vorschlag Nutzungsentgelte je Nutzergruppe

3 - Mietkalkulation Räume

4 - Mietkalkulation Beamer

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt die Entgeltordnung zur Erhebung von Nutzungsentgelten für das Gemeindezentrum der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen auf Grundlage der dem Beschluss beigefügten Kalkulation.