Problembeschreibung/Begründung:
Die
derzeit geltende Feuerwehrgebührensatzung stammt aus dem Jahr 1998 mit einer Änderung
aus dem Jahr 2001 (Euroumstellung). Aufgrund Rechtsprechung des
Oberverwaltungsgerichtes Greifswald vom 30.11.2011, Az.: 1 L 93/08, haben die
damals kalkulierten Verrechnungssätze keinen Bestand mehr.
Das
Oberverwaltungsgericht erklärte in diesem Urteil, dass für Einsätze der
Fahrzeuge Stundenverrechnungssätze zu kalkulieren sind. Dabei sind drei
Grundsätze zu beachten:
1. Bei der
Zusammenstellung der Kosten ist zunächst zu unterscheiden zwischen Kosten, die
Folge konkreter Einsätze sind (variable Kosten) und Vorhaltekosten (Fixkosten).
Die gesamten Fixkosten müssen durch die Jahresstunden dividiert werden. Die
Jahresstunden errechnen sich mit 365 Tagen x 24 Stunden = 8760.
2. Das
Oberverwaltungsgericht Greifswald hat ausdrücklich dargelegt, dass der
Kostenbegriff nach § 6 Kommunalabgabengesetz
(KAG M-V) auf die Kostensätze nach dem Brandschutzgesetz M-V nicht anwendbar
ist. Kalkulatorische Abschreibungen dürfen nur vom Anschaffungswert und hier
auch nur von dem selbst finanzierten Anteil der Gemeinde berechnet werden.
3. Ein Ansatz für Zinsen ist nur bezüglich des
tatsächlichen aufgenommenen Fremdkapitals zulässig.
Zu
Nummer 1 stellt das Oberverwaltungsgericht die Überlegung an, ob der Divisor
„Jahresstunden“ die einzige Methode ist, um die Fixkosten zu ermitteln. Die
Frage wird jedoch nicht abschließend beantwortet, so dass es, noch, die
Möglichkeit gibt, die sogenannte „Handwerkerlösung“ nach Maßgabe von § 34 Abs.
5 Satz 4 des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg anzuwenden. Hierbei wird als
Berechnungsgrundlage die Nutzungszeit im gewerblichen Bereich herangezogen und
dementsprechend von 2000 Stunden ausgegangen (50 Wochen zu je 40 Stunden =
2000). Auch das neue Gesetz über den Brandschutz und die Technischen
Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG) vom
21.12.2015 spricht sich für diese Lösung aus (§ 25 Abs. 3 Satz 5). Solange kein
gegenteiliges rechtskräftiges Gerichtsurteil ausgesprochen wurde, empfiehlt es
sich daher, die Handwerkerlösung anzuwenden.
Kalkulation der
Personalkosten
Für
die Ermittlung der Personalkosten wurden sämtliche Kosten im
Betrachtungszeitraum 2012 bis 2015 erfasst und ein Jahresmittel gebildet. Für
die Ermittlung der Fixkosten bilden die Stunden der sogenannten
Handwerkerlösung den Divisor; für die Ermittlung der variablen Kosten ist es
der Durchschnitt der Einsatzstunden der Einsatzabteilung im genannten Zeitraum.
Der Durchschnitt der Einsatzstunden beträgt derzeit 5,14 Stunden.
Kalkulation der Kosten für
die Fahrzeuge
Für
die Ermittlung der Kosten für die Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Stäbelow
wurden alle ansatzfähigen Ausgaben der Fahrzeuge sowie der darauf befindlichen
Geräte aus den Jahren 2012 bis 2015 erfasst und ebenfalls ein Jahresmittel
gebildet, welches dann durch die Stunden der sogenannten Handwerkerlösung
dividiert wurde.
Die
Freiwillige Feuerwehr Stäbelow hält derzeit ein Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 und
einen Mannschaftstransportwagen MTW sowie zwei Anhänger vor.
Der
Anhänger mit dem amtlichen Kennzeichen DBR-KF 126 ist dem LF 8/6 zuzuordnen und
der Anhänger mit dem amtlichen Kennzeichen LRO-F 366 ist dem MTW zuzuordnen.
Für
die Ermittlung der variablen Kosten wurde der Durchschnitt der Einsatzstunden
der Fahrzeuge im genannten Zeitraum ermittelt. Der Durchschnitt der
Einsatzstunden beträgt für den LF 8/6 14,20 Stunden und für den MTW 8,20
Stunden.
Die
Grundlage für die Ermittlung des Durchschnitts der Einsatzstunden bildet das
Datenverwaltungsprogramm FOX 112.
Einsatzbezogene Sachkosten
Alle
einsatzbezogenen anfallenden Sachkosten für Schaummittel, Ölbindemittel usw.
werden in voller Höhe des jeweiligen Kaufpreises berechnet.
In
Anbetracht der kommenden Investitionen (Neukauf eines MTW´s usw.) sollten die
Gebühren der zu erhebenden Kosten in den nächsten vier bis fünf Jahren neu
kalkuliert werden.
Anlagen
- Satzung
über die Erhebung von
Kostenersatz bei Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Stäbelow
(Feuerwehrgebührensatzung)
- Kalkulation
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Stäbelow beschließt die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz bei Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Stäbelow (Feuerwehrgebührensatzung).
Finanzielle
Auswirkungen
(x) Ja, im Rahmen des
Haushaltsplanes
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |