Beschluss einer übeBeschluss einer überplanmäßigen Auszahlung zur Vorfinanzierung des Investitionskostenzuschusses Sporthalle Warnowschule

Betreff
Beschluss einer überplanmäßigen Auszahlung zur Vorfinanzierung des Investitionskostenzuschusses Sporthalle Warnowschule
Vorlage
VO/FV/30-0567/2016
Art
Beschlussvorlage

Problembeschreibung/Begründung:

Der Neubau der Sporthalle der Warnowschule in Papendorf soll in den Jahren 2016 (Planung) und 2017 (Bau) realisiert werden und ist zusammen mit den avisierten Fördermitteln und den anteiligen Investitionskostenzuschüssen der Schulträgergemeinden  sowohl Bestandteil des Haushaltes bzw. der mittelfristigen Finanzplanung 2016 des Amtes als auch der Gemeinden. Nach aktuellem Stand werden die für 2016 veranschlagten Fördermittel Sportstättenbau in Höhe von 225.000 EUR jedoch erst bewilligt, wenn eine Zusicherung nach § 38 VwVfG für die avisierte Sonderbedarfszuweisung von 1,2 Mio. EUR vorliegt. Diese wird vor der Landtagswahl nicht mehr erteilt. Infolge sind die für 2016 vorgesehenen Planungsleistungen derzeit nicht ausfinanziert und die Maßnahme würde um mindestens ein Jahr verzögert.

 

Um dem abzuhelfen und zeitlich nicht in Verzug zu geraten, hat der Bürgermeister der Gemeinde Papendorf auf der Sitzung des Schul- und Bauhofausschusses am 27.04.2016 signalisiert, dass eine Vorfinanzierung der erforderlichen Mittel für die Planungskosten (LP 1-3) durch die Gemeinde möglich wäre. Dafür ist der vorliegende Beschluss einer überplanmäßigen Auszahlung des anteiligen Investitionskostenzuschusses der Gemeinde Papendorf und damit ein Vorgriff auf die im Jahr 2017 zu leistenden Zahlungen im Umfang von 225.000 EUR erforderlich. Bislang basiert der Haushaltsplan der Gemeinde Papendorf für 2017 auf  einem Eigenanteil von 545.810,74 EUR. Dieser wird infolge der von Papendorf angestrebten Vergrößerung des Spielfeldes und Übernahme der Mehrkosten nach vorliegender Kostenschätzung auf 816.753,12 EUR ansteigen und kann nur über Aufnahme eines neuen Investitionskredites finanziert werden. Der mögliche Kreditrahmen wurde auf Grundlage der Haushaltsdaten des Jahres 2016 mit der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde mit bis zu 900.000 EUR abgestimmt.

 

Die jetzt für die Vorfinanzierung erforderlichen Mittel von 225.000 EUR stehen aus dem laufenden Haushalt nur im Umfang von 54.114,09 EUR infolge bereits realisierter Mehreinzahlungen aus nicht im Plan veranschlagten Grundstücksverkäufen und gewährten Fördermitteln zur Verfügung.

Die überplanmäßigen Steuern in Höhe von insgesamt 170.885,91EUR sind bislang nur veranlagt und noch nicht vollständig erzielt, da die Fälligkeiten erst im laufenden Haushaltsjahr liegen. Sollten die Mehreinzahlungen bis zum Jahresende nicht im vollen Umfang realisiert werden können, wäre eine weitere Abnahme der liquiden Mittel der Gemeinde die Folge. Im Extremfall verlieben von derzeit planmäßigen 292.491EUR nur noch ca.120.000 EUR. Ein Mindestbestand an liquiden Mitteln ist per Gesetz zwar nicht vorgeschrieben, die Gemeinde sollte jedoch immer in der Lage sein, auf unvorhersehbaren Finanzbedarf reagieren zu können.

Die zur Vorfinanzierung heranzuziehenden Mittel würden, je nach dem, was zuerst eintritt, nach Fördermitteleingang direkt an die Gemeinde Papendorf zurückfließen bzw. den für 2017 zur erbringenden Eigenanteil an der Maßnahme verringern. Ein Restrisiko hinsichtlich Höhe und Zeitpunkt der Gewährung der Fördermittel kann nicht ausgeräumt werden.

 

 

Anlagen

Formular ÜPL

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die überplanmäßige Bereitstellung und Auszahlung von Mitteln in Höhe von 225.000 EUR im PSK 215.019 Investitionskostenzuschuss WSP Sporthalle zur Vorfinanzierung der Planungsleistungen (LP 1-3) für den Neubau der Sporthalle der Warnowschule Papendorf.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 (X ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan

(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über-//außerplanmäßigen Auszahlung/Aufwendung“)

 

 

 

 

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Einvernehmen erteilt

Bürgermeister

 

 

 

 

fachliche Richtigkeit

Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin

 

 

haushaltsrechtliche Richtigkeit

Fachdienstleiterin Finanzverwaltung