Problembeschreibung/Begründung:
Der Neubau der
Sporthalle der Warnowschule in Papendorf soll in den Jahren 2016 (Planung) und
2017 (Bau) realisiert werden und ist zusammen mit den avisierten Fördermitteln
und den anteiligen Investitionskostenzuschüssen der Schulträgergemeinden sowohl Bestandteil des Haushaltes bzw. der
mittelfristigen Finanzplanung 2016 des Amtes als auch der Gemeinden. Nach
aktuellem Stand werden die für 2016 veranschlagten Fördermittel Sportstättenbau
in Höhe von 225.000 EUR jedoch erst bewilligt, wenn eine Zusicherung nach § 38
VwVfG für die avisierte Sonderbedarfszuweisung von 1,2 Mio. EUR vorliegt. Diese
wird vor der Landtagswahl nicht mehr erteilt. Infolge sind die für 2016
vorgesehenen Planungsleistungen derzeit nicht ausfinanziert und die Maßnahme
würde um mindestens ein Jahr verzögert.
Um dem abzuhelfen
und zeitlich nicht in Verzug zu geraten, hat der Bürgermeister der Gemeinde
Papendorf auf der Sitzung des Schul- und Bauhofausschusses am 27.04.2016
signalisiert, dass eine Vorfinanzierung der erforderlichen Mittel für die
Planungskosten (LP 1-3) durch die Gemeinde möglich wäre. Dafür ist der
vorliegende Beschluss einer überplanmäßigen Auszahlung des anteiligen
Investitionskostenzuschusses der Gemeinde Papendorf und damit ein Vorgriff auf
die im Jahr 2017 zu leistenden Zahlungen im Umfang von 225.000 EUR
erforderlich. Bislang basiert der Haushaltsplan der Gemeinde Papendorf für 2017
auf einem Eigenanteil von 545.810,74
EUR. Dieser wird infolge der von Papendorf angestrebten Vergrößerung des
Spielfeldes und Übernahme der Mehrkosten nach vorliegender Kostenschätzung auf
816.753,12 EUR ansteigen und kann nur über Aufnahme eines neuen
Investitionskredites finanziert werden. Der mögliche Kreditrahmen wurde auf
Grundlage der Haushaltsdaten des Jahres 2016 mit der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde
mit bis zu 900.000 EUR abgestimmt.
Die jetzt für die
Vorfinanzierung erforderlichen Mittel von 225.000 EUR stehen aus dem laufenden
Haushalt nur im Umfang von 54.114,09 EUR infolge bereits realisierter
Mehreinzahlungen aus nicht im Plan veranschlagten Grundstücksverkäufen und
gewährten Fördermitteln zur Verfügung.
Die
überplanmäßigen Steuern in Höhe von insgesamt 170.885,91EUR sind bislang nur
veranlagt und noch nicht vollständig erzielt, da die Fälligkeiten erst im
laufenden Haushaltsjahr liegen. Sollten die Mehreinzahlungen bis zum Jahresende
nicht im vollen Umfang realisiert werden können, wäre eine weitere Abnahme der
liquiden Mittel der Gemeinde die Folge. Im Extremfall verlieben von derzeit
planmäßigen 292.491EUR nur noch ca.120.000 EUR. Ein Mindestbestand an liquiden
Mitteln ist per Gesetz zwar nicht vorgeschrieben, die Gemeinde sollte jedoch
immer in der Lage sein, auf unvorhersehbaren Finanzbedarf reagieren zu können.
Die zur
Vorfinanzierung heranzuziehenden Mittel würden, je nach dem, was zuerst
eintritt, nach Fördermitteleingang direkt an die Gemeinde Papendorf
zurückfließen bzw. den für 2017 zur erbringenden Eigenanteil an der Maßnahme
verringern. Ein Restrisiko hinsichtlich Höhe und Zeitpunkt der Gewährung der
Fördermittel kann nicht ausgeräumt werden.
Anlagen
Formular ÜPL
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt die überplanmäßige Bereitstellung und Auszahlung
von Mitteln in Höhe von 225.000 EUR im PSK 215.019 Investitionskostenzuschuss
WSP Sporthalle zur Vorfinanzierung der Planungsleistungen (LP 1-3) für den
Neubau der Sporthalle der Warnowschule Papendorf.
Finanzielle
Auswirkungen
(X ) Ja, abweichend vom Haushaltsplan
(siehe Anlage „Zustimmung zu einer über-//außerplanmäßigen
Auszahlung/Aufwendung“)
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Einvernehmen erteilt Bürgermeister |
fachliche Richtigkeit Fachbereichsleiter/Fachdienstleiterin |
haushaltsrechtliche Richtigkeit Fachdienstleiterin Finanzverwaltung |